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Die Woche #75 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Episode 83 Published 4 years, 6 months ago
Description
Willkommen zu Folge 75 unseres Podcasts!

Im Gespräch Mit Thorsten Saal, Morgen & Morgen Verbraucher, die fürs Alter vorsorgen wollen, sehen sich mit unterschiedlichsten Hochrechnungsmethoden und nicht vergleichbaren Renditeaussagen konfrontiert. Die Auswahl eines geeigneten Produkts wird damit zur Herausforderung. Vor diesem Hintergrund haben sich jetzt sechs Branchen-Unternehmen zu der Marktinitiative „Neuer Renditestandard“ zusammengeschlossen. Das Ziel: einen einheitlichen Standard zur Vergleichbarkeit der zu erwartenden Ablaufleistungen aller Altersvorsorgeprodukte zu etablieren. Wie das gehen soll, besprachen wir mit Thorsten Saal, Bereichsleiter Mathematik beim Analysehaus und Mitgründer der Initiative, Morgen & Morgen.

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Die News der Woche Das haut rein: Ein Versicherungsmakler muss für den Schaden eines Kunden in Höhe von 5 Millionen Euro haften. Er habe seine Beratungspflichten im Rahmen einer laufenden Betreuung nicht erfüllt, urteilten die Richter des Landgerichts Hamburg. Was war da los?

Die Klägerin betreibt seit 1990 ein Bewachungsgewerbe. Im Rahmen dieser Tätigkeit kümmert sie sich auch um die Sicherung und Überwachung von Flutschutztoren. Die Klägerin zeigt dem Makler im November 2016 an, dass sie neue Überwachungsverträge annehmen will – und zwar mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Flutschutz. Für diesen Bereich gibt es in ihrer aktuellen Betriebshaftpflicht aber einen Ausschluss. Und dieser Ausschluss ist dem beklagten Versicherungsmakler auch bekannt – denn Kundin und Makler haben bereits über einen Wechsel zu einer anderen Betriebshaftpflichtversicherung nachgedacht.

Im Dezember 2016 kommt es wegen eines Hochwassers nun zu erheblichen Schäden bei den Kunden der Klägerin. Der Versicherer weist die Deckung ab, weil Flutschäden eben nicht versichert sind. Dass die Deckungsablehnung gerechtfertigt ist, bestätigt sogar der Bundesgerichtshof. Zunächst versucht die Klägerin auf dem Rechtsweg nämlich, ihren Versicherer dazu zu bekommen, die Schadenersatzansprüche ihrer Kunden in Höhe von rund 5 Millionen Euro zu übernehmen. Aber das klappt nicht.

Also verklagte sie ihren Versicherungsmakler, weil dieser nach ihren Aussagen nicht ausreichend für Versicherungsschutz gesorgt habe. Der Makler wehrt sich. Der Fall landet vor dem Landgericht Hamburg. Die Richter geben der Klägerin Recht und verurteilen den Makler im September 2021 zur Schadensersatzzahlung in voller Höhe. Spätestens als die Klägerin ihn im November 2016 auf die Übernahme neuer Verträge mit Tätigkeitsschwerpunkt Flutschutz hinwies, hätte der Makler reagieren müssen. Ihn trifft eine Überwachungspflicht, er muss tätig werden, wenn er über Veränderungen wie die Aufnahme neuer Risiken durch den Versicherungsnehmer informiert wird.

Kommt er diesen Pflichten nicht nach, sieht er sich einer privaten Haftung

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