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ÖR163 Verfassungsprozessrecht | Verfassungsbeschwerde | Aufbau
Description
Wir bleiben im Verfassungsprozessrecht — und nach dem Überblick zur Technik aus der letzten Folge nehmen wir uns heute das mit Abstand wichtigste Verfahren vor: die Verfassungsbeschwerde. Ziel der Folge ist, euch den kompletten Aufbau zu skizzieren und an den entscheidenden Stellen schon ein Problembewusstsein zu entwickeln. Zuerst werfen wir einen Blick von oben auf die Gesamtstruktur, dann gehen wir die einzelnen Punkte im Überblick durch.
In der Zulässigkeit arbeiten wir uns durch die bekannten Stationen: die Zuständigkeit des BVerfG (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. BVerfGG), die Beschwerdefähigkeit (das weite „jedermann” und die Grundrechtsfähigkeit), die Prozessfähigkeit, den tauglichen Beschwerdegegenstand (jeder Akt öffentlicher Gewalt) und — als engmaschigstes Sieb — die Beschwerdebefugnis: die Möglichkeit, selbst, gegenwärtig und unmittelbar in eigenen Grundrechten verletzt zu sein. Dazu kommen die Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) und der Grundsatz der Subsidiarität sowie Form und Frist (§ 23 Abs. 1, § 92, § 93 BVerfGG).
In der Begründetheit skizzieren wir den Prüfungsaufbau und den richtigen Maßstab: Bei Freiheitsgrundrechten die Dreiteilung Schutzbereich, Eingriff und verfassungsrechtliche Rechtfertigung (Schranken, Schranken-Schranken, Verhältnismäßigkeit), bei Gleichheitsgrundrechten die Prüfung von Ungleichbehandlung und Rechtfertigung. Außerdem schauen wir auf die Besonderheit der Urteilsverfassungsbeschwerde, bei der das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist, sondern nur die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts prüft. So habt ihr das vollständige Gerüst, um eine Verfassungsbeschwerde in der Klausur sicher aufzubauen.
Ihr erfahrt,
- wie die Verfassungsbeschwerde insgesamt aufgebaut ist — von der Zulässigkeit bis zur Begründetheit
- welche Zulässigkeitsstationen ihr prüft und warum die Beschwerdebefugnis das Gegengewicht zum weiten „jedermann” ist
- was Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs. 2 BVerfGG) und Subsidiarität bedeuten und worauf ihr bei Form und Frist achtet
- wie ihr die Begründetheit aufbaut — Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung bei Freiheitsgrundrechten
- warum das BVerfG keine Superrevisionsinstanz ist und was bei der Urteilsverfassungsbeschwerde gilt
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