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CDU-Boykott gegen Siegmund: Ulrich Vosgerau zerlegt den Plan

CDU-Boykott gegen Siegmund: Ulrich Vosgerau zerlegt den Plan

Published 1 week, 4 days ago
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Ulrich Vosgerau prüft bei Benedikt Rueß, ob die CDU bei der Siegmund-Wahl den Saal verlassen darf, was eine Strafklausel für Abgeordnete bedeutet und was er von Hubigs Foto-Gesetz hält. Der Staatsrechtler Ulrich Vosgerau hat im Gespräch mit Benedikt Rueß den Plan der CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt kritisiert, bei der Wahl des Ministerpräsidenten im Dezember den Plenarsaal zu verlassen. Das sei vielleicht legal, aber nicht verfassungslegitim, sagte Vosgerau. Die Forderung, CDU-Abgeordnete sollten eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, hält er für unvereinbar mit dem freien Mandat; wer sie gegenüber Abgeordneten durchsetze, mache sich nach seiner Einschätzung der Nötigung von Verfassungsorganen strafbar. Außerdem ordnet Vosgerau die Verhandlungen zur Erbschaftsteuer vor dem Bundesverfassungsgericht ein und den Gesetzentwurf von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD), der Fotos bekleideter Körperstellen in sexueller Absicht unter Strafe stellen soll.
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