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35 Prozent Rückfallrisiko: Was sagt diese Zahl wirklich? | Gefahr ist kein Gefühl 5

Published 5 days, 6 hours ago
Description
Duri Bonin legt Thierry Urwyler eine Hörerfrage vor: Wie genau lassen sich Rückfälle vorhersagen – und weshalb genügt der Vergleich mit dem Bevölkerungsdurchschnitt nicht?

35 Prozent Rückfallrisiko: Ist diese Zahl genau genug, um über Freiheit zu entscheiden? Und wenn sie zutrifft, wären dann tatsächlich 65 von 100 Menschen zu Unrecht inhaftiert?

Ein Hörer hat Duri Bonin nach den Folgen vom 27. und 28. August 2026 geschrieben. Sein Einwand trifft den Kern der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl»: Bevor über eine vertretbare Risikoschwelle diskutiert wird, müsse geklärt sein, wie verlässlich eine solche Wahrscheinlichkeit bestimmt werden kann. Zudem liege bereits ein Risiko von wenigen Prozent weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Müsste dieser Abstand nicht ausschlaggebend sein?

Bonin legt die Frage Thierry Urwyler vor, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Zürich. Urwyler erklärt, weshalb das Risiko eines Menschen nicht auf einen scheinbar exakten Punktwert reduziert werden sollte – und warum der Bevölkerungsvergleich die Abwägung zwischen Sicherheit und Freiheit nicht ersetzt.

Darum geht es in dieser Folge

  • Welche zwei Einwände ein Hörer gegen das Vertrauen in bezifferte Rückfallprognosen erhebt
  • Warum Urwyler von einer Risikospanne statt von einer vermeintlich exakten Einzelzahl ausgeht
  • Was ein Kredibilitätsintervall über die Unsicherheit einer Schätzung sichtbar machen kann
  • Weshalb auch unvollkommenes Wissen über unterschiedliche Risikobereiche für eine rechtliche Entscheidung bedeutsam sein kann
  • Warum ein stark erhöhtes relatives Risiko die Frage nach der absoluten Wahrscheinlichkeit offenlässt
  • Welche Folgen es hätte, die Entlassung wesentlich am Risikoniveau der Allgemeinbevölkerung auszurichten
  • Weshalb die Art und Schwere der befürchteten Straftat zur Risikozahl gehören
  • Warum der Schutz möglicher Opfer und der Freiheitsanspruch der betroffenen Person gemeinsam beurteilt werden müssen

Der erste Einwand: Woher soll die genaue Zahl kommen?

Der Hörer fragt nach dem Weg von Statistik und psychiatrischem Gutachten zu einer konkreten Prozentangabe. Eine Diskussion über Schwellen kann eine Genauigkeit voraussetzen, die das Gutachten gar nicht bietet.

Urwyler verweist auf die Person, ihr Störungsbild, die Konstellation und das angenommene Zukunftsszenario. Die Schätzung hängt von diesen Voraussetzungen ab. Auch ein geeignetes Verfahren liefert keine Gewissheit über das spätere Verhalten.

Dabei sind zwei Fragen zu trennen: Wie wahrscheinlich ist die bezeichnete Straftat? Und wie sicher ist die Schätzung dieser Wahrscheinlichkeit? 35 Prozent beschreiben bereits einen ungewissen Ausgang. Zusätzlich kann unsicher sein, ob das Risiko tatsächlich nahe bei 35 Prozent liegt.

Was eine Spanne aussagt – und was sie voraussetzt

Urwyler nennt das Kredibilitätsintervall: einen Bereich, in dem der geschätzte Risikowert unter den Annahmen eines statistischen Modells mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit liegt. Es zeigt, welche Unsicherheit die Berechnung lässt.

Seine Habilitation präzisiert die Voraussetzungen: Daten und Modell müssen zum beurteilten Menschen passen. Das Intervall erfasst Unsicherheit innerhalb dieses Modells. Ein ungeeignetes Instrument oder unpassende Vergleichsdaten werden durch die Angabe einer Spanne nicht verlässlich.

Urwylers Beispiele – 0 bis 10, 20 bis 40 oder über 50 Prozent – zeigen, weshalb unterschiedliche Risikogrössen für die Abwägung bedeutsam sein können. Es sind Veranschaulichungen, keine Studienbefunde und keine gesetzlichen Kategorien. Ob ein bestimmtes Gutachten solche Bereiche zuverlässig ausweisen kann, muss gesondert geprüft werden.

Der zweite Einwand: Viel gefährlicher als der Durchschnitt?

Der Hörer stellt der Rückfallwahrscheinlichkeit

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