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Vorlaufzeit, die einem nicht gehört

Episode 61 Published 2 weeks, 2 days ago
Description
Genehmigung und Fachkraft: Warten, bevor der Auftrag da ist. Was das kostet, steht nirgends.

Worum es geht

In fast jedem Investitions- oder Auftragsvorhaben gibt es eine Position mit der längsten Vorlaufzeit. Sie gehört meistens nicht dem Unternehmen selbst, sondern einem Arbeitsmarkt, einer Behörde, einem Lieferanten. Diese Vorlaufzeit muss vorfinanziert werden, bevor der erste Euro Umsatz fließt. Wer das nicht stemmen kann, bietet erst gar nicht mit. Das ist der Mechanismus, der in keinem Entlastungsprogramm auftaucht.

Akt 1: Der Befund

Eine Fachkraftstelle in Deutschland steht im Schnitt rund 173 Tage offen. In Engpassberufen liegt die Vakanzzeit deutlich darüber: Im Bereich Sanitär, Heizung, Klima (SHK) beispielsweise bei über 240 Tagen. Dabei misst die Vakanzzeit nicht die Dauer der Stellenanzeige, sondern den Zeitraum ab dem gewünschten Besetzungstermin bis zur Abmeldung bei der Arbeitsvermittlung. Die eigentliche Suchzeit kommt obendrauf.

Akt 2: Der Mechanismus

Ein Praxisbeispiel aus Dresden: Die SUC Sächsische Umweltschutz-Consulting GmbH, gegründet 1990, spezialisiert auf chemische Behandlung von Säuren, Laugen und schwermetallhaltigen Lösungen sowie deren Rückführung in den Stoffkreislauf, befindet sich in der Ausschreibungsphase für einen Folgeauftrag eines großen internationalen Chipherstellers. Das Genehmigungsverfahren für die dafür nötige Anlage läuft bereits, obwohl der Zuschlag noch aussteht.

Gesetzliche Höchstfrist für ein förmliches Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG, § 10 Abs. 6a): sieben Monate, Verlängerung um drei Monate in begründeten Fällen möglich. In der Praxis liegt die Dauer nach Erfahrungswerten aus der Fachliteratur eher darüber. Eine Ausschreibungsfrist wartet so lange nicht.

Konsequenz: Wer mitbieten will, muss Genehmigungsgebühren, Gutachten, Planung, Fläche und Personal vorfinanzieren, bevor ein Auftrag existiert. Das sortiert nicht den leistungsfähigsten Anbieter heraus, sondern den finanziell besser ausgestatteten. Und weil ein Angebot, das nie abgegeben wurde, keine Spur hinterlässt, wird dieser Effekt nirgends gemessen.

Bürokratieabbau auf Bundesebene (z. B. das Programm für Aufschwung und Beschäftigung vom 1./2. Juli 2026 mit Berichtsentlastungsgesetz und Beweislastumkehr bei staatlichen Berichtspflichten) ändert an der Verfahrensdauer nichts. Berichtspflichten kann der Bund streichen; über die Dauer eines immissionsschutzrechtlichen Verfahrens entscheidet die zuständige Landesbehörde vor Ort.

Akt 3: Was im Betrieb zählt

Holger Vogel, Geschäftsführer der SUC Sächsische Umweltschutz-Consulting GmbH, benennt in seinem Wirtschaftsforum-Interview die negative Grundstimmung und die Bürokratielast, bleibt aber nicht dort stehen: Ein erheblicher Teil der Probleme sei hausgemacht, und daran lasse sich selbst etwas ändern. Sein Leitsatz: „Nicht meckern, sondern Lösungen finden."

Die operative Konsequenz: Die Position mit der längsten Vorlaufzeit gehört an den Anfang der Planung, mit eigener Frist, eigenem Budget und einer verantwortlichen Person. Zwei Fragen helfen dabei: Was kostet es, jetzt anzufangen, ohne den Auftrag zu haben? Und was kostet es, nicht anzufangen und deshalb nicht anbieten zu können? Meistens ist die zweite Zahl größer, nur steht sie nirgends.

Zahl des Tages

Sieben Monate: die gesetzliche Höchstfrist für ein förmliches BImSchG-Genehmigungsverfahren. Zuzüglich möglicher Verlängerung und der Vorlaufzeit bis zur vollständigen Antragseinreichung ergibt sich in der Praxis häufig ein deutlich längerer Zeitraum, der vorfinanziert werden muss. Exakte Behördendurchschnitte je Anlagenart: in den Shownotes nicht belegbar, daher im Script nicht behauptet.

Aus dem Netzwerk

Das vollständige Gespräch mit Holger Vogel, Geschäftsführer der SUC Sächsisch

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