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Back to EpisodesÜberwachungsstaat Schweiz: Ein Geschenk für Kriminelle? – ein Audioessay von Duri Bonin
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Auch Erpresser nutzen vertrauliche E-Mail-Dienste. Nora Markwalder, Strafrechtsprofessorin an der Universität St. Gallen, konfrontiert Proton-Gründer Andy Yen mit diesem Einwand: Was tut sein Unternehmen gegen den Missbrauch? Das Gespräch fand am 4. September 2026 an der Tagung «Digitalisierung des Straf- und Strafprozessrechts» in Zürich statt.
Duri Bonin nimmt das Gespräch zum Ausgangspunkt seines Audioessays. Ihn beschäftigt auch die andere Seite der Frage: Was gewinnen Schweizer Ermittlungsbehörden durch zusätzliche Überwachungspflichten, wenn betroffene Anbieter deshalb ins Ausland ausweichen? Er liest seinen auf duribonin.ch veröffentlichten Essay – eine eigene Auseinandersetzung mit Yens Argumenten.
Darum geht es in dieser Folge
- Weshalb Yen den Vergleich zwischen Proton und Schweizer Mobilfunkanbietern für wirtschaftlich verkürzt hält.
- Welche Folgen ein Unternehmenswegzug für die Zusammenarbeit mit Schweizer Strafverfolgungsbehörden haben könnte.
- Was Metadaten über einen vertraulichen Kontakt verraten können, ohne dass jemand den Nachrichteninhalt liest.
- Warum die Speicherung von Daten unverdächtiger Menschen eine andere Frage aufwirft als deren spätere Herausgabe in einem Strafverfahren.
- Welche Sicherheitsfragen automatisierte Behördenzugänge aufwerfen – und weshalb sie nicht mit einem freien Zugriff auf sämtliche Nachrichten gleichzusetzen sind.
- Was Kontosperren gegen Erpresser bewirken sollen und weshalb Bonin zwischen Missbrauchsbekämpfung, zusätzlichen Daten und tatsächlicher Aufklärung unterscheidet.
Wenn der Anbieter die Schweiz verlässt
Yen beschreibt Proton als Unternehmen im internationalen Wettbewerb mit Google und Microsoft. Zusätzliche Schweizer Pflichten könnten nach seiner Einschätzung einen Wettbewerbsnachteil schaffen, wenn die ausländische Konkurrenz nicht in gleicher Weise betroffen ist. Neue Infrastruktur baut Proton laut Yen bereits im Ausland auf; auf einen möglichen Unternehmenswegzug bereitet es sich vor.
Duri Bonin unterscheidet diese beiden Schritte. Server im Ausland bedeuten nicht schon, dass das Unternehmen die Schweiz verlassen hat. Bei einem tatsächlichen Wegzug stellt sich hingegen die Frage, ob Schweizer Ermittler häufiger auf ausländische Behörden und internationale Rechtshilfe angewiesen wären. Der Essay behandelt das als mögliche Folge der Regulierung, nicht als bereits eingetretenes Ergebnis.
Eine Nachricht muss nicht gelesen werden, um etwas zu verraten
Eine Verwaltungsmitarbeiterin schreibt einer Journalistin. Vielleicht genügt die Kenntnis dieses Kontakts, um die Quelle einer Enthüllung zu vermuten. Mit diesem Beispiel erklärt Bonin die Bedeutung von Metadaten: Angaben darüber, wer wann mit wem kommuniziert hat. Der Inhalt kann vertraulich bleiben, während die Verbindung zwischen zwei Menschen sichtbar wird.
Der Essay nimmt auch das Ermittlungsinteresse ernst. Wird eine Erpressung erst Monate später entdeckt, kann eine inzwischen gelöschte Spur fehlen. Duri Bonin stellt diesem Nutzen die Frage gegenüber, welche Daten über Menschen ohne individuellen Tatverdacht vorsorglich aufbewahrt werden sollen. Die Speicherung beim Anbieter und ein späterer behördlicher Zugriff sind dabei zwei unterschiedliche Schritte.
Behördlicher Zugriff und Schutz vor Angreifern
Yen warnt davor, dass zusätzliche Zugangswege auch unbefugt genutzt werden könnten. Duri Bonin greift die Unterscheidung zwischen rechtlicher Erlaubnis und technischer Sicherheit auf: Die Regel, wer Daten abrufen darf, beantwortet noch nicht die Frage, wie andere vom Zugriff ausgeschlossen werden.
Dabei bleibt die Abgrenzung wichtig: Die Vorlage sieht bestimmte automatisierte Auskünfte vor