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Serie zu den Sozial-„Reformen“ – Folge II: Rente nach Kassenlage, Würde nach Vermögen

Published 19 hours ago
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Wie soziale Sicherheit im Alter zum Klassenprivileg wird: Die einzelnen Maßnahmen der Renten-„Reform“ verbinden sich zu einem Instrument gegen einen Großteil der ärmeren Hälfte der Bevölkerung. Die Verantwortung für Risiken aus geringer Entlohnung, für Krankheit und Sorgearbeit, für Arbeitslosigkeit und sogar für die Kapitalmarktentwicklung werden immer stärker auf den Einzelnen abgewälzt. Die Politik macht aus gesamtgesellschaftlich zu verantwortenden Armutsrisiken eine individuelle Schuld. Von Detlef Koch.

Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.

Die Bundesregierung hat die nächste große Reform der Alterssicherung nach den bereits beschlossenen Änderungen bei gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge auf den Weg gebracht. Das deutsche Rentensystem soll grundlegend neu geordnet werden und die Empfehlungen der Anfang 2026 eingesetzten Alterssicherungskommission sollen weitgehend in ein Gesetzespaket überführt werden, das bis Ende 2026 den Bundestag passieren soll. Kern ist neben der Heraufsetzung des Renteneintrittsalters eine verpflichtende, kapitalgedeckte Zusatzrente.

Begründet wird der Umbau mit dem demografischen Wandel, der langfristigen Finanzierbarkeit der Rente und dem Ziel, die Beiträge zu stabilisieren und das Alterseinkommen zu sichern. Was daraus für Beschäftigte, Rentner und insbesondere für Menschen mit niedrigen Einkommen folgt, ist allerdings eine Frage, die sich nicht mit dem Verweis auf „Demografie und Mathematik“[1] rechtfertigen lässt.

Was tatsächlich verbessert wurde – und warum es dennoch nicht ausreicht

Die Stabilisierung des Rentenniveaus auf 48 Prozent verhindert, dass die Renten künftig langsamer steigen als die Löhne, denn ohne diese Stabilisierung würden die Renten im Verhältnis zu den Einkommen der Beschäftigten sinken. Armutsfest oder lebensstandardsichernd ist sie deshalb aber noch lange nicht. Die 48 Prozent beziehen sich nur auf einen Modellrentner mit realitätsfernen 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsverdienst – nicht auf die tatsächlichen Lebensläufe von Menschen, die gering entlohnt wurden, arbeitslos waren, in Teilzeit arbeiteten oder für Angehörige sorgten. Ihre Rentenansprüche bleiben wegen der geringeren Entgeltpunkte viel zu niedrig.[2]

Da Rentenerhöhungen proportional auf die vorhandenen Ansprüche wirken, erhalten Menschen mit hohen Renten zugleich in Euro deutlich größere Zuwächse als Menschen mit kleinen Renten. Wer trotz der 48 Prozent Stabilisierung auf Grundsicherung angewiesen bleibt, muss außerdem damit rechnen, dass zusätzliche Renteneinkünfte – abgesehen von gesetzlichen Freibeträgen – auf die Leistung angerechnet werden. Die 48-Prozent-Haltelinie verhindert damit vor allem ein weiteres Absinken des Sicherungsniveaus. Einen menschenwürdigen Lebensstandard oder wirksamen Schutz vor Altersarmut garantiert sie nicht.[3]

Die Mütterrente III verteilt Ansprüche nach Kinderzahl und Geburtsjahr des Kindes, nicht nach sozialer Bedürftigkeit oder tatsächlich entstandener Versorgungslücke. Für ein vor 1992 geborenes Kind erhalten Erziehende unabhängig von Einkommen oder Vermögen ei

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