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Die neue EU-Verpackungsverordnung: 22.000 € für sechs Länder

Published 1 week, 1 day ago
Description

Ein T-Shirt nach Bulgarien. Ein Paket. Und rein rechtlich brauchst du dafür einen Bevollmächtigten in Bulgarien.

Klingt absurd, ist aber seit dem 12.08.2026 geltendes EU-Recht. Die PPWR kennt keine Mindestmenge, keinen Mindestumsatz, keine Bagatellgrenze. Ab dem ersten Paket in ein anderes EU-Land bist du selbst Hersteller – mit Registrierungspflicht, Lizenzentgelt und einem Bevollmächtigten. Pro Land. Theoretisch 26 Stück.

Deshalb schalten gerade reihenweise Shops den Auslandsversand ab. Nicht aus Trotz, sondern weil die Rechnung nicht mehr aufgeht: 7.000 bis 22.000 Euro im Jahr für sechs Nebenländer, unabhängig davon, ob du dort 200 oder 20.000 Euro Umsatz machst.

In dieser Folge nimmt Christian Deák die Verordnung auseinander: was wirklich schon gilt, was erst 2028 kommt, warum die Kommission ihre eigene Regel kippen will und daran scheitert – und was das steuerlich für deine Buchhaltung bedeutet. § 13b, Rückstellung 2026, SKR04. Am Ende steht ein Handlungsplan, den du am selben Tag abarbeiten kannst.

Kapitlemarken 00:00:00 Einleitung 00:01:53 Kein Steuerrecht, trotzdem dein Problem 00:01:59 Zeitachse: Was wann greift 00:03:30 Die Pflichten seit dem 12.08.2026 00:05:31 Der Knackpunkt: Registrierung und Bevollmächtigte 00:07:18 OSS führt zusammen, die PPWR reißt auseinander 00:09:35 Was das pro Händler kostet 00:10:50 Wer ist Erzeuger? Kommission gegen ZSVR 00:11:41 Drei Fälle aus dem Alltag 00:13:53 Politischer Stand: Alle wollen es kippen 00:14:21 Was ab 2028 nachkommt 00:15:14 Steuerlich: Vier Punkte für die Buchhaltung 00:16:27 Der Handlungsplan 00:17:53 Fazit und Kontakt

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