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Back to EpisodesThierry Urwyler: Wie viel deiner Freiheit darf Sicherheit kosten? | Gefahr ist kein Gefühl 2
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Wie viel deiner Freiheit darf Sicherheit kosten?
Nach dem Auftakt der Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» blieb Duri Bonin eine Passage im Ohr. Thierry Urwyler hatte vorgeschlagen, Menschen dazu zu befragen, welches Rückfallrisiko sie für einen präventiven Freiheitsentzug als hoch genug ansehen. Nur kurz erwähnt wurde dabei eine entscheidende Bedingung: Die Befragten sollen die Frage aus der Perspektive der «doppelten Betroffenheit» beantworten.
Was bedeutet das konkret?
Die naheliegende Frage lautet: Welches Risiko einer schweren Straftat ist für die Gesellschaft noch vertretbar? Wer sie beantwortet, denkt sich gewöhnlich als mögliches Opfer. Die eigene Sicherheit steht im Vordergrund; die Freiheit, die zur Risikovermeidung eingeschränkt wird, scheint zunächst einen anderen Menschen zu betreffen.
Urwylers Vorschlag verändert diese Ausgangslage. Die befragte Person soll nicht wissen, auf welcher Seite sie selbst stehen wird. Sie könnte Opfer einer Straftat werden, die nicht verhindert wurde. Sie könnte aber ebenso zu den Menschen gehören, die aufgrund einer Risikoeinschätzung festgehalten werden, obwohl sie im bezeichneten Freiheitsszenario nicht rückfällig geworden wären.
Erst wenn beide Möglichkeiten ernst genommen werden, wird aus einem einseitigen Sicherheitswunsch eine tatsächliche Güterabwägung.
Warum die gewöhnliche Frage verzerrt sein kann
Die meisten Menschen rechnen eher damit, von einer Straftat betroffen zu sein, als selbst in eine stationäre therapeutische Massnahme zu geraten. Werden sie abstrakt nach einem vertretbaren Risiko gefragt, können sie deshalb ihre eigenen Interessen einseitig optimieren: möglichst viel Sicherheit für sich, während andere den Preis in Form eines Freiheitsentzugs tragen.
Thierry Urwyler sieht diese Gefahr nicht nur bei Bevölkerungsbefragungen. Auch Personen in Strafjustiz und Justizvollzug entscheiden nicht in einem wertungsfreien Raum. Hinzu kommt eine Reputationslast: Eine nach einer Entlassung begangene schwere Straftat ist sichtbar und wird dem früheren Entscheid zugerechnet. Der Freiheitsentzug eines Menschen, der in Freiheit nicht rückfällig geworden wäre, bleibt dagegen ein unbeobachtbares Gegenereignis.
Die beiden möglichen Fehler erscheinen dadurch nicht gleich deutlich. Gerade deshalb muss das Befragungsdesign beide Seiten ausdrücklich sichtbar machen.
Die Perspektive der doppelten Betroffenheit
Die Idee lehnt sich an den «Schleier des Nichtwissens» an: Eine Regel soll beurteilt werden, ohne dass man weiss, welche eigene Position man später unter dieser Regel einnehmen wird. Für die Risikoschwelle bedeutet das: Die befragte Person soll sich sowohl als mögliches Opfer als auch als mögliche Adressatin eines präventiven Freiheitsentzugs denken.
Thierry Urwyler erläutert dies im Gespräch mit zwei Gedankenexperimenten.
Im ersten Beispiel hat eine Person zwei Kinder. Das eine könnte eine schwere Straftat begehen, das andere könnte von dieser Tat betroffen sein. Unabhängig davon, wie die Risikoschwelle gesetzt wird, kann die Entscheidung eines der beiden Kinder schwer treffen. Die befragte Person kann die Freiheit der gefährdenden Person nun ebenso wenig ausblenden wie den Schutz der gefährdeten Person.
Das zweite Gedankenexperiment richtet die Frage unmittelbar an die befragte Person: Wie viele Tage Freiheitsentzug würdest du selbst hinnehmen, um zu verhindern, dass dir eine bestimmte Straftat widerfährt?
Auch diese Frage zwingt zu einem Wechsel zwischen beiden Rollen. Die befragte Person muss sich vorstellen, was es bedeutet, nicht mehr selbst über das eigene Leben bestimmen zu können. Gleichzeitig muss sie die Folgen der befürchteten Straftat ernst nehmen.
Diese Versuchsanordnungen sind keine rechtlichen Entscheidungstests. Sie