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Back to Episodes§ 99 - Mängelrüge beim Handelsvertreter: eine 200.000 Euro-Falle
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194.500 Euro hat der Mercedes-AMG SL 63 gekostet, um den es in dieser Folge geht. Das Landgericht Stuttgart hat in seinem Urteil vom 29.07.2026 (Az. 27 O 33/26) festgestellt: Die Batterie hatte einen echten Mangel, der grundsätzlich zum Rücktritt berechtigt hätte. Trotzdem hat der klagende Unternehmer verloren. Johannes und Sascha ordnen ein, warum.
Es geht um die veränderte Händlerstruktur im Automotive-Vertrieb, bei der das Autohaus vielfach nur noch Handelsvertreter ist und der eigentliche Kaufvertrag direkt mit dem Hersteller zustande kommt. Und es geht um § 377 HGB: die Pflicht, eine Ware bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unverzüglich zu untersuchen und einen Mangel unverzüglich anzuzeigen - und an wen genau diese Anzeige eigentlich zu richten ist, wenn ein Handelsvertreter zwischengeschaltet ist.
Entscheidend wurde am Ende eine Klausel in den AGB, die den Kreis der zulässigen Empfänger der Mängelanzeige einschränkte - und die das Gericht im Rahmen der AGB-Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB, insbesondere § 307 BGB, nicht beanstandet hat.
Was das für die Praxis bedeutet, wenn man selbst über Handelsvertreter oder Vertragshändler verkauft oder einkauft, und warum sich ein Blick in die eigenen AGB lohnt, hören Sie in dieser Folge.
Wer sich vertiefen möchte: Folge 70 zur Mängelrüge nach § 377 HGB, Folge 13 zum Handelsvertreter, Folge 18 zum Vertragshändler und Folge 63 zum B2C-Gewährleistungsfall passen thematisch dazu.