Episode Details

Back to Episodes

Prof. Thierry Urwyler: Wann ist ein Rückfallrisiko «hoch»? | Gefahr ist kein Gefühl 1

Published 1 month, 1 week ago
Description
Duri Bonin und Thierry Urwyler trennen forensische Risikoeinschätzung von rechtlicher Wertung und prüfen, welche Straftat, Wahrscheinlichkeit, welcher Zeitraum und welches Entlassungsszenario ein Entscheid nach Art. 59 StGB benennen muss.

Wenn vier Wörter über Freiheit mitentscheiden

«Das Rückfallrisiko ist hoch.» Vier Wörter können dazu beitragen, dass ein Mensch in einer stationären therapeutischen Massnahme bleibt. Sie klingen eindeutig. Bei näherem Hinsehen lassen sie jedoch zentrale Fragen offen: Welche Straftat wird befürchtet? Wie wahrscheinlich ist sie? Für welchen Zeitraum gilt die Prognose? Und von welchen Bedingungen nach einer Entlassung geht die Einschätzung aus?

Duri Bonin eröffnet die neue Reihe «Gefahr ist kein Gefühl» deshalb mit einer scheinbar einfachen Frage an Prof. Thierry Urwyler: Was bedeutet «hoch»?

Urwylers pointierte Antwort lautet: «Nobody knows.» Nicht weil forensische Risikoeinschätzungen nutzlos wären, sondern weil Menschen Begriffe wie «hoch», «mittel» und «niedrig» unterschiedlich verstehen. Ein Etikett ersetzt weder eine nachvollziehbare Risikobeschreibung noch die rechtliche Entscheidung, welches Restrisiko einen weiteren Freiheitsentzug rechtfertigt.

Der rote Fall der Reihe

Die Folgen dieser Reihe gehen von demselben vereinfachten Fall aus: Eine Person wurde wegen schwerer Körperverletzung verurteilt und befindet sich seit vier Jahren in einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB. Nun steht die bedingte Entlassung zur Diskussion. Das eingeholte Gutachten hält fest: «Das Rückfallrisiko ist hoch.»

Der Fall legt die fünf aufeinanderfolgenden Fragen der Reihe frei:

  1. Was bedeutet «hoch» rechtlich?
  2. Kann das verwendete Prognoseinstrument diese Frage überhaupt beantworten?
  3. Wurde das Instrument im konkreten Fall richtig angewendet?
  4. Wie sicher ist die angegebene Risikozahl?
  5. Darf die Person auf dieser Grundlage weiter in der Massnahme bleiben?

Die erste Folge behandelt die Ausgangsfrage. Sie zeigt, weshalb eine Diagnose keine Gefahr, ein Risikowort keine Zahl und selbst eine Risikozahl noch kein rechtlicher Entscheid ist.

Vier Angaben, ohne die «hoch» wenig sagt

Nach Thierry Urwyler muss eine brauchbare Risikoeinschätzung mindestens vier Punkte offenlegen:

  • die Art der befürchteten Straftat;
  • die absolute Wahrscheinlichkeit eines Rückfalls;
  • den Zeitraum, auf den sich die Prognose bezieht;
  • das konkrete Interventions- oder Entlassungsszenario.

Eine schwere Körperverletzung ist für die rechtliche Güterabwägung etwas anderes als eine Sachbeschädigung. Ein Risiko innerhalb von drei Jahren ist nicht mit einem Risiko innerhalb von acht Jahren vergleichbar. Und die Prognose für eine Entlassung ohne Wohnung, Behandlung und soziale Einbindung beantwortet nicht dieselbe Frage wie die Prognose für ein betreutes Wohnen mit ambulanter Therapie, Medikation und Kontrollen.

Das Gutachten muss daher nicht irgendeine abstrakte Gefahr beschreiben. Entscheidend ist das Risiko, das nach Ausschöpfung geeigneter milderer Mittel verbleibt. Erst dann lässt sich prüfen, ob ein weiterer stationärer Freiheitsentzug erforderlich und verhältnismässig ist.

Sachverständige beschreiben – die zuständige Behörde entscheidet

Die Folge trennt zwei Ebenen, die in der Praxis leicht ineinanderlaufen. Sachverständige sollen aufgrund ihrer Fachkenntnisse einschätzen, welche Delikte unter welchen Bedingungen mit welcher Wahrscheinlichkeit drohen. Ob dieses Risiko rechtlich ausreicht, um Freiheit weiterhin zu entziehen, ist eine normative Entscheidung. Sie darf nicht durch das Wort «hoch» unbemerkt in das Gutachten verlagert werden.

Relatives Risiko ist nicht absolute Wahrscheinlichkeit

Ein Risiko kann im Vergleich stark erhöht und absolut

Listen Now

Love PodBriefly?

If you like Podbriefly.com, please consider donating to support the ongoing development.

Support Us