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Gerichte lehnen einstweiligen Rechtsschutz ab_ die schmutzigen Tricks von Niedersachsen
Published 4 days, 2 hours ago
Description
In Niedersachsen werden AfD-Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen – darüber entscheiden Quasi-Tribunale, die von ihren politischen Konkurrenten besetzt werden.
Und der Rechtsschutz? Der muss warten. Martin Sichert und andere ausgeschlossene Kandidaten haben die Gerichte um einstweiligen Rechtsschutz gebeten. Doch die Gerichte halten es nicht für geboten, ihnen die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen. Sichert und Co. dürfen NICHT antreten und müssen später Neuwahlen einklagen. Vielleicht können die Bürger dann drei, vier oder fünf Jahre auf eine Gerichtsentscheidung warten.
Darüber diskutiert Maximilian Tichy mit Ulrich Vosgerau. Denn ein merkwürdiges Bild von Demokratie macht sich in Deutschland breit. Demokratie ist demnach nicht, wenn die Bürger wählen, wen sie wählen wollen, sondern wenn die Bürger nur diejenigen wählen dürfen, die ihnen die Mächtigen zur Wahl stellen.
Das ist zwar eigentlich mit dem Grundgesetz kaum vereinbar. Doch das Verfassungsgericht will auch darüber nicht entscheiden. Recht ist, was der Macht nützt.