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Back to EpisodesCausa Vincenz: Die Bilanz nach acht Verhandlungstagen vor Obergericht
Description
Am 19. August 2026, 15.32 Uhr: Nach dem letzten Wort der beschuldigten Personen schliesst der Vorsitzende die Parteiverhandlungen in der Causa Vincenz. Oberrichter Christian Prinz blickt auf acht Verhandlungstage zurück und bedankt sich bei den Verfahrensbeteiligten und der Kantonspolizei für den respektvollen und disziplinierten Ablauf.
Duri Bonin und Gregor Münch erleben diese Worte beinahe wie ein «Schlusswort des Gerichts». Einen Termin für die Urteilseröffnung nennt der Vorsitzende nicht. Nach der Wahrnehmung der beiden Prozessbeobachter lässt er vielmehr offen, ob die I. Strafkammer bereits materiell entscheiden kann oder ob das Beweisverfahren nochmals aufgenommen werden muss.
Damit endet der sichtbare Teil des Prozesses. Die anspruchsvollste Arbeit des Gerichts beginnt nun ausserhalb der Öffentlichkeit.
Duri und Gregor ziehen Bilanz: Wie hat das Obergericht die Verhandlung geführt? Was macht das Plädoyer der Staatsanwaltschaft stark? Wo liegen die Stärken und Risiken der Verteidigungsplädoyers? Und wie wird aus Vorfragen, Beweisanträgen, tausenden Aktenseiten und unterschiedlichen rechtlichen Erzählungen ein Berufungsurteil?
Darum geht es in dieser Folge
- Weshalb der Vorsitzende die Parteiverhandlungen mit ungewöhnlich ausführlichen Dankesworten schliesst
- Warum ein ruhiger und fairer Verfahrensstil scharfe Fragen nicht ausschliesst
- Woran Duri Bonin und Gregor Münch die gründliche Vorbereitung des Obergerichts erkennen
- Weshalb noch kein Termin für eine Urteilseröffnung genannt wird
- Welche offenen Verfahrensfragen und Beweisanträge der Spruchkörper zuerst beurteilen muss
- Unter welchen Voraussetzungen das Beweisverfahren nochmals aufgenommen werden kann
- Warum die Staatsanwaltschaft mit ihrem Dreiecksmodell die klarste Gesamtgeschichte präsentiert
- Weshalb ein verständliches Modell noch nicht beweist, dass es jeden Geschäftskomplex trägt
- Wie Lorenz Erni das Gericht mit rechtlichen Einwänden zur Prüfung einzelner Zwischenschritte zwingt
- Warum eine Verteidigung durch zu viel Detail die wichtigsten Argumente verdecken kann
- Weshalb die Wirkung eines Plädoyers noch nichts über seine tatsächliche Grundlage beweist
- Warum eine seriöse Bewertung ohne vollständige Aktenkenntnis nicht möglich ist
- Wie das Obergericht nun Sachverhalt, Beweise und rechtliche Einordnung voneinander trennt
- Weshalb eine allfällige Strafzumessung erst am Ende der Prüfung steht
- Was sich über einen möglichen Einsatz von KI oder digitalen Suchwerkzeugen sagen lässt – und was nicht
Ruhig, konzentriert und fair
Duri und Gregor stellen dem Obergericht aus ihrer Beobachterperspektive ein sehr gutes Zeugnis aus. Der Spruchkörper wirkte gründlich vorbereitet. Die Fragen waren teilweise scharf, blieben nach ihrem Eindruck aber sachlich.
Eine faire Befragung muss nicht zurückhaltend oder angenehm sein. Für die beschuldigte Person und ihre Verteidigung kann es sogar hilfreich sein, wenn das Gericht einen möglichen Widerspruch offen anspricht. Erst dadurch wird erkennbar, woran sich das Gericht stört und worauf eine Antwort erforderlich sein könnte.
Fairness liegt deshalb nicht in der Abwesenheit kritischer Fragen. Sie zeigt sich darin, ob die Richtung der Befragung verständlich bleibt, alle Parteien ihre Standpunkte einbringen können und das Gericht gegenüber dem Ergebnis offenbleibt.
Die Staatsanwaltschaft besitzt die klarste Gesamtgeschichte
Duri hat das Plädoyer der Staatsanwaltschaft von den gehörten Vorträgen am stärksten überzeugt. Mit dem Dreiecksmodell reduziert die Anklage unterschiedliche