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Causa Vincenz: Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft – sechs Jahre für Vincenz und Stocker?

Published 1 month, 3 weeks ago
Description
Duri Bonin und Gregor Münch erklären das 126-seitige Plädoyer der Staatsanwaltschaft, den roten Pfeil hinter der Betrugsthese und den Weg zu je sechs Jahren Freiheitsstrafe

126 Seiten, 293 Absätze – und ein roter Pfeil

126 Seiten. 293 nummerierte Absätze. Mehr als 400 Fussnoten. Am Ende fordert die Staatsanwaltschaft für Pierin Vincenz und Beat Stocker je sechs Jahre Freiheitsstrafe. Hinzu kommen höhere Strafen für weitere Beschuldigte sowie Einziehungen und staatliche Ersatzforderungen in Millionenhöhe.

Die einzige eigentliche Visualisierung des Plädoyers besteht aus zwei Dreiecken. Die Käuferin bezahlt den Kaufpreis an die Verkäuferseite. Von dort führt ein roter Pfeil zu einer Person zurück, die nach Auffassung der Staatsanwaltschaft gerade die Interessen der Käuferin hätte wahren müssen.

Dieses Dreieck ist kein Beweis. Es ist ein Erklärungsmodell. Seine Stärke liegt darin, einen ausserordentlich komplexen Wirtschaftsstrafprozess auf eine verständliche Grundthese zu reduzieren. Seine Schwäche liegt in derselben Vereinfachung: Das Modell muss für jede Transaktion, jede Zahlung und jede beteiligte Person gesondert bewiesen werden.

Duri Bonin und Gregor Münch analysieren das Plädoyer aus der Perspektive von Strafverteidigern. Sie zeigen, welche rechtliche Kette die Staatsanwaltschaft konstruiert, wo ihr neue Rechtsprechung hilft und an welchen Stellen aus einem überzeugenden Bild noch kein bewiesener Straftatbestand folgt.

Das Plädoyer gibt die Position der Staatsanwaltschaft wieder. Es ist weder eine gerichtliche Feststellung noch das Urteil des Obergerichts.

Darum geht es in dieser Folge

  • Weshalb die Staatsanwaltschaft auf 126 Seiten nicht den gesamten Prozess wiederholt, sondern gezielte Korrekturen des erstinstanzlichen Urteils verlangt
  • Warum private Reisen, Anwaltsrechnungen und Cabaretbesuche nicht moralisch, sondern nach Geschäftszweck, Abrechnungssystem und Vorsatz zu beurteilen sind
  • Wie das Dreieck aus Käuferin, Verkäuferseite und verdeckt beteiligter Führungsperson die fünf Unternehmenstransaktionen erklären soll
  • Weshalb die Staatsanwaltschaft bestimmte Zahlungen als wirtschaftliche Preisreduktionen oder herausgabepflichtige Rückvergütungen versteht
  • Welche zusätzlichen Voraussetzungen ein Betrug durch Unterlassen verlangt
  • Was das Bundesgerichtsurteil 6B_760/2024 für die Causa Vincenz bedeutet – und was es gerade nicht entscheidet
  • Warum Commtrain, GCL, Investnet, Eurokaution und Arena Thun nicht einfach fünf Varianten desselben Falls sind
  • Wie die Staatsanwaltschaft von einer Offenlegungspflicht über Irrtum, Arglist und Gewerbsmässigkeit zu je sechs Jahren Freiheitsstrafe gelangt
  • Weshalb die eigene öffentliche Kommunikation von Beschuldigten bei der Beurteilung einer medialen Vorverurteilung relevant, aber nicht allein entscheidend ist
  • Warum Einziehung, Restitution, Ersatzforderung und Zuweisung an Geschädigte rechtlich auseinanderzuhalten sind
  • Weshalb die entscheidende Verteidigungsfrage lautet, ob jeder Pfeil des Modells tatsächlich durch Beweise getragen wird

Das Dreieck der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft erkennt in Commtrain, GCL, Investnet, Eurokaution und Arena Thun ein gemeinsames wirtschaftliches Muster:

Eine Käuferin – je nach Geschäft Raiffeisen, Aduno oder Cashgate – bezahlt Geld an die Verkäuferseite. Personen, die gegenüber der Käuferin besondere Treue-, Rechenschafts- oder Vermögensfürsorgepflichten besitzen sollen, partizipieren nach dem Vorwurf der Staatsanwaltschaft verdeckt an dieser Verkäuferseite.

Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die entsprechenden Zahlungen wirtschaftlich als Rückvergütungen aus dem von der Käuferin fi

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