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Causa Vincenz: Der Weg nach Lausanne beginnt bei den Vorfragen

Published 1 month, 3 weeks ago
Description
Duri Bonin und Gregor Münch über die dreistündige Mittagspause, die Antwort der Staatsanwaltschaft und die Frage, weshalb bekannte Rügen vor Obergericht nochmals ausdrücklich wiederholt werden

Wenn die Mittagspause zum Teil der Prozessführung wird

Eine knapp dreistündige Mittagspause klingt nach Stillstand. Im Berufungsprozess der Causa Vincenz ist sie das Gegenteil: Die Staatsanwaltschaft ordnet ihre Antwort auf die Vorfragen, während für die Verteidigung die Frage bleibt, welche bereits erhobenen Rügen nochmals ausdrücklich wiederholt wurden.

Duri Bonin und Gregor Münch berichten direkt aus der Mittagspause und erklären, weshalb Wiederholung vor Obergericht Prozessstrategie sein kann – und warum die Dauer der Unterbrechung noch nichts darüber beweist, ob die Anklage überrascht wurde.

Darum geht es in dieser Folge

  • Wie Anwältinnen und Anwälte eine lange Verhandlungspause nutzen
  • Wann die Klientschaft Betreuung braucht und wann die Verteidigung Zeit für sich benötigt
  • Wie sich mehrere Vertreter der Staatsanwaltschaft auf die Antwort zu zahlreichen Vorfragen vorbereiten können
  • Weshalb eine dreistündige Unterbrechung kein verlässliches Zeichen für Überraschung oder Schwäche ist
  • Warum bereits schriftlich erhobene Rügen vor Obergericht nochmals ausdrücklich aufrechterhalten werden
  • Was die materielle Ausschöpfung des kantonalen Instanzenzugs bedeutet
  • Weshalb nicht jede frühere Eingabe wortwörtlich wiederholt werden muss
  • Warum Bernhard Isenring den Beizug von Andreas Donatsch zusätzlich vor dem Sachgericht thematisierte
  • Welche Rolle kontrollierte Emotion in einem technischen Plädoyer spielen kann

Die Mittagspause gehört zur Verhandlung

Bei einer mehrtägigen Gerichtsverhandlung ist eine Pause nicht automatisch freie Zeit. Je nach Stand des Verfahrens muss eine Replik vorbereitet, ein Antrag überarbeitet oder eine neue Entwicklung mit der Klientschaft besprochen werden. Manchmal dient die Pause auch dazu, den bisherigen Verlauf Revue passieren zu lassen und die beschuldigte Person auf den Nachmittag vorzubereiten.

Duri beschreibt die andere Seite: Wer bereits vor Verhandlungsbeginn, während der Verhandlung und in jeder kurzen Unterbrechung mit der Klientschaft spricht, braucht irgendwann einige Minuten allein. Konzentration ist im Gerichtssaal eine begrenzte Ressource. Eine Viertelstunde Ruhe kann deshalb ebenso zur professionellen Prozessführung gehören wie die nächste juristische Besprechung.

Was die lange Unterbrechung bedeutet – und was nicht

Nach den Vorfragen der Verteidigungen wurde die Verhandlung bis 15 Uhr unterbrochen. Die Staatsanwaltschaft erhielt damit Zeit, ihre Antworten zu strukturieren, die Themen unter ihren Vertretern aufzuteilen und zu entscheiden, auf welche Punkte sie eingehen will.

Duri fragt, ob der Zeitbedarf darauf hindeute, dass die Staatsanwaltschaft überrascht worden sei. Gregor warnt vor diesem Schluss. Eine sofortige Antwort könnte als Stärke inszeniert werden; in einem umfangreichen und stark beachteten Verfahren kann eine sorgfältig vorbereitete Stellungnahme aber ebenso nachvollziehbar sein. Die Länge der Pause beweist für sich allein weder Überraschung noch mangelnde Vorbereitung.

Warum bereits bekannte Rügen nochmals vorgetragen werden

Im Berufungsverfahren gilt keine allgemeine Regel, wonach jede frühere Eingabe vollständig nochmals verlesen werden müsste. Entscheidend ist vielmehr, dass ein Einwand vor der letzten kantonalen Instanz klar erkennbar aufrechterhalten wird. Antrag, beanstandeter Vorgang und verlangte Rechtsfolge müssen für Gericht und Protokoll bestimmbar bleiben.

Nach Art. 405 Abs. 1 StPO gelten die Regeln der erstinstanzlichen Hauptverhandlung sinngemäss auch im mündlichen Berufungsverfahren. Art. 339 Abs. 2 StPO sieht ausdrü

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