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Back to EpisodesCausa Vincenz: Wer prägt das Narrativ vor dem Urteil?
Description
Die Kommentarspalte hat ihr Urteil bereits gefällt. Das Gericht noch nicht.
Unmittelbar vor der Eröffnung der Berufungsverhandlung trifft Pierin Vincenz am Obergericht Zürich ein. Kameras richten sich auf ihn, Bilder werden ausgewählt und innert Sekunden in die Liveticker geladen. Duri Bonin und Gregor Münch beobachten diesen Vorgang vor Ort. Aus einer alltäglichen Ankunft entsteht augenblicklich ein öffentliches Ereignis.
Duri und Gregor vertreten keine Partei dieses Verfahrens. Sie begleiten die Berufungsverhandlung als Prozessbeobachter und sprechen aus der Perspektive zweier Strafverteidiger.
Darum geht es in dieser Folge
- Wie aus einer Ankunft innert Sekunden eine Mediengeschichte entsteht
- Weshalb auch das Fotografieren und Filmen für Medienschaffende eine eigentümliche Situation sein kann
- Warum die Kommentarspalten zu den kritischen Stellungnahmen von Marcel Niggli und Peter V. Kunz besonders heftig reagieren
- Weshalb fachliche Kritik nicht schon deshalb Litigation-PR ist, weil sie einer beschuldigten Person nützt
- Warum Likes und Kommentare kein repräsentatives Bild der öffentlichen Meinung ergeben
- Welche Adressaten Litigation-PR überhaupt erreichen soll
- Weshalb die 36-Monats-Grenze für den Strafvollzug entscheidend sein kann
- Warum auch eine höhere Strafe prozessual weiterhin möglich bleibt
- Weshalb eine öffentliche Gegenreaktion von der rechtlichen Entscheidung des Gerichts zu trennen ist
Wenn die Ankunft zum Inhalt wird
Noch bevor im Gerichtssaal verhandelt wird, produzieren die Medien die ersten Bilder. Kameras begleiten Pierin Vincenz vom Fahrzeug zum Eingang. Wenig später erscheinen die Aufnahmen in den Livetickern.
Duri wechselt dabei kurz die Perspektive. Das Kameraspalier ist für die fotografierte Person belastend. Aber auch die Tätigkeit der Kameraleute wirkt aus der Nähe eigentümlich: Einem Menschen eine Kamera vor das Gesicht zu halten, ist Teil des Berufs und bleibt doch ein invasiver Vorgang.
Die Szene zeigt, wie sich ein Strafverfahren ausserhalb des Gerichtssaals verdoppelt. Im Gericht wird über Beweise und Rechtsfragen verhandelt. Vor dem Gebäude entsteht gleichzeitig die öffentliche Erzählung des Prozesses.
Unabhängige Kritik oder Litigation-PR?
Ausgangspunkt des Gesprächs ist der von Arthur Rutishauser und Jorgos Brouzos verfasste Artikel über die möglichen Ausgänge des Berufungsverfahrens. Darin werden auch die kritischen Einschätzungen der Rechtsprofessoren Marcel Niggli und Peter V. Kunz aufgegriffen.
In den Kommentarspalten wird daraus teilweise der Verdacht, die Professoren könnten im Interesse von Pierin Vincenz sprechen. Dafür gibt es keine belegten Hinweise. Duri bezeichnet Niggli als unabhängigen Geist; Gregor erklärt ausdrücklich, auch er glaube nicht an eine bezahlte Stellungnahme.
Die Bezeichnung Litigation-PR beschreibt strategische Kommunikation im Umfeld eines Rechtsstreits. Sie setzt mehr voraus als den Umstand, dass eine öffentlich geäusserte Rechtsmeinung einer Partei nützen könnte. Entscheidend wären namentlich Auftrag, Koordination, Zielsetzung und Adressat. Eine unabhängige fachliche Kritik wird nicht nachträglich zur Litigation-PR, nur weil eine Partei sie aufgreifen könnte.
Was Kommentarspalten tatsächlich zeigen
Gregor beschreibt die Reaktionen als Ausdruck einer «kochenden Volksseele». Er relativiert sogleich selbst: Kommentarspalten sind nicht repräsentativ. Wer besonders empört ist, schreibt eher einen Kommentar als jemand, der den Rechtsstaat seinen gewöhnlichen Gang gehen lassen will. Viele Likes zeigen, dass eine Aussage Resonanz erzeugt. Sie beweisen nicht, dass sie eine gesellschaftliche Mehrheit abbildet.
Gerade bei Strafverfahre