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Back to EpisodesCausa Vincenz: Wie die Verteidigung die Berufungsverhandlung vorbereitet
Description
Das Plädoyer vor Erstinstanz (Bezirksgericht) ist gehalten. Dann kommt das Urteil – und damit erstmals eine begründete Antwort darauf, welche Aktenstellen, Argumente und Fragen die erste Instanz für entscheidend hielt. Vor Obergericht muss die Verteidigung deshalb nicht einfach ihren ersten Vortrag wiederholen. Sie muss den Fall nochmals so ordnen, dass die zweite Instanz erkennt, wo das angefochtene Urteil ansetzt, was es nach Auffassung der Verteidigung verkennt und weshalb die beantragte Änderung gerechtfertigt ist.
Soll das Urteil Punkt für Punkt kritisiert werden? Soll die Verteidigung die Geschichte des Falls nochmals erzählen? Oder muss sie beides verbinden, ohne das erstinstanzliche Urteil zum Hauptprotagonisten des neuen Plädoyers zu machen?
Duri Bonin und Gregor Münch sprechen über die Vorbereitung einer Berufungsverhandlung aus der Praxis. Die Ausgangsfrage bezieht auch die Staatsanwaltschaft ein; vertieft wird vor allem die Perspektive der Verteidigung. Es geht um die Berufungserklärung, die Neuordnung des Plädoyers und die Vorbereitung der beschuldigten Person auf Befragung, Gerichtssaal, Öffentlichkeit und Entscheidungsdruck.
Die bevorstehende Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz bildet den aktuellen Anlass. Die Folge beschreibt jedoch keine konkrete Verteidigungsstrategie einer am Verfahren beteiligten Partei, sondern untersucht allgemein, was gute Vorbereitung vor der zweiten Instanz verlangt.
Darum geht es in dieser Folge
- Weshalb auch ein überzeugendes erstinstanzliches Plädoyer vor Obergericht nicht einfach nochmals verlesen werden sollte
- Was die schriftliche Urteilsbegründung darüber zeigt, wie die erste Instanz Akten, Beweise und Parteivorbringen gewichtet hat
- Warum die Verteidigung nach dem Urteil entscheiden muss, ob sie den Fall neu erzählt oder einzelne Erwägungen systematisch angreift
- Weshalb es für ein Berufungsplädoyer kein allgemeingültiges Rezept gibt
- Wie das angefochtene Urteil einbezogen werden kann, ohne zum Hauptprotagonisten der Argumentation zu werden
- Warum Duri Bonin bereits die Berufungserklärung häufig ausführlich begründet
- Weshalb eine solche frühe Begründung eine strategische Entscheidung und keine allgemeine gesetzliche Pflicht ist
- Warum ein zweitinstanzliches Plädoyer häufig kürzer und stärker konzentriert ausfällt
- Wie eine frühe Besprechung der beschuldigten Person Orientierung geben und Druck abbauen kann
- Welche taktischen Fragen erst in zeitlicher Nähe zur Berufungsverhandlung abschliessend geklärt werden sollten
- Weshalb Gerichtssaal, Sitzordnung, Öffentlichkeit und räumliche Distanz die Belastung verstärken können
- Warum Nervosität und ein vorübergehend leerer Kopf in dieser Situation keine aussergewöhnlichen Reaktionen sind
- Wie Befragungssituationen und kritische Rückfragen trainiert werden können, ohne Antworten einzustudieren
- Weshalb eine kurze Urteilsberatung für sich allein nicht bedeutet, dass das Gericht die Parteivorträge ignoriert oder das Ergebnis bereits festgelegt hat
- Welcher organisatorische und mediale Aufwand bei der Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz zu erwarten ist
Das Urteil verändert die Aufgabe der Verteidigung
Erstinstanzlich argumentiert die Verteidigung auf der Grundlage der Anklage, der Untersuchungsakten, der erhobenen Beweise und der eigenen Fallanalyse. Das Gericht fällt anschliessend sein Urteil. Erst aus dessen Begründung wird sichtbar, welchen Beweisen es gefolgt ist, welche Argumente es übernommen hat und welche Fragen es anders gewichtet hat als die Parteien. Diese Begründung verä