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Aktionsplan gegen Steuerkriminalität: Was Klingbeil und Hubig wirklich angekündigt haben

Published 1 month ago
Description

BMF und BMJV haben am 16.07.2026 einen gemeinsamen Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität vorgelegt. Wir haben die Pressemitteilung und die komplette Pressekonferenz durchgearbeitet und sortieren in dieser Folge, was davon Ankündigung ist, was schon in Gesetzentwürfen steckt – und was E-Commerce-Händler betrifft, die nichts falsch machen wollen, aber ihre Prozesse nicht im Griff haben.

Das Wichtigste im Überblick Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität beim Zoll. Steuerfahndung der Länder und Finanzermittler des Zolls koordinieren Verfahren gemeinsam. Vorbild ist ausdrücklich das Gemeinsame Terrorismus-Abwehrzentrum. Die Bundeskompetenzen in der Steuerfahndung sollen erweitert werden. Datenanalysezentrum plus zentrale Datenplattform. Steuerdaten werden zusammengeführt, behördenübergreifender Zugriff wird ermöglicht. KI-gestützte Analyseinstrumente sollen Muster in Finanzdaten erkennen. Auf der PK sinngemäß: gezielt dort zuschlagen, wo das größte Betrugsrisiko liegt. Umsatzsteuermeldesystem. Kommt, um Umsatzsteuerbetrug zu verhindern. Für alle mit Cross-Border-Umsätzen der relevanteste Punkt im ganzen Plan. 15 Jahre Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege. Statt bisher acht. Wer heute schon schlampig archiviert, verdoppelt das Problem. Spiegelserver in Deutschland. Unternehmen sollen steuerlich relevante Daten in Deutschland vorhalten müssen. Für alle, die auf ausländische Tools und Cloud-Dienste setzen, ein Thema. Registrierkassenpflicht in bargeldintensiven Branchen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Schärfere Strafen. Bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe bei besonders schweren Fällen organisierter Steuerkriminalität. Schwere Steuerstraftaten sollen Verbrechen werden, mit Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr. Praktische Folge: kein Strafbefehlsverfahren, keine Einstellung nach §§ 153, 153a StPO. Muss angeklagt und öffentlich verhandelt werden. Ende der strafbefreienden Selbstanzeige in heutiger Form. Bisher: Nachzahlung plus Zuschlag zwischen 10 und 20 Prozent nach § 398a AO. Die Begründung: falsche Anreize, sich erst zu offenbaren, wenn man Entdeckung befürchtet. Höhere Bußgelder für Unternehmen. Der Bußgeldrahmen gegen juristische Personen soll steigen. Datenerwerb und Whistleblower-Strukturen werden gestärkt. Öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Wer wegen schwerer Steuerstraftaten sanktioniert wird, soll öffentlich einsehbar sein. Auf der PK wurde das als einer der Punkte genannt, die zuerst umgesetzt werden sollen. Administrative Vermögensabschöpfung. Auf der PK ausführlich erklärt: Auswertung von Grundbüchern, Transparenzregister, Fahrzeugregistern, Auskunftsersuchen an private und öffentliche Stellen. Vermögensgegenstände sollen bis zur Aufklärung der Herkunft sichergestellt werden können. Wörtlich fiel: der Porsche und die Rolex sind dann erstmal weg. Der Nachweis der legalen Herkunft liegt dann beim Betroffenen. Ein Entwurf wurde für August angekündigt. Krypto. Auf der PK wurde angekündigt, Krypto-Einnahmen konsequenter zu besteuern. Ziel: Gleichbehandlung mit anderen Einkünften. Steuerflucht und internationale Zusammenarbeit. Stärkung der Europäischen Staatsanwaltschaft, Ausbau von Rechtshilfe- und Verwaltungsabkommen mit Partnerstaaten, auf der PK unter anderem die Vereinigten Arabischen Emirate genannt. Bundesbetriebsprüfung wird risikoorientiert ausgeweitet. Bessere Datengrundlage, gezielterer Einsatz. Das entlastet laut BMF diejenigen, die sich an die Regeln halten. Unsere Sicht

Zwei Dinge gleichzeitig, auch wenn das unbequem ist.

Erstens: Vieles davon ist richtig. Wer über Jahre bewusst hinterzieht, soll das spüren. Das öffentliche Register finden wir gut. Dass Vermögen aus dubioser Herkunft nicht unangetastet bleibt, auch.

Zweitens: Die Werkzeuge, die hier gebaut werden, unterscheiden nicht zwischen bösem Willen und Überforderung. Eine Mustererkennung sieht die Abweichung, nicht die Absicht. Und wenn dann noch der Notausgang Selbstanzeige w

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