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Gastbeitrag: Ehrenmord und Femizid im Strafrecht

Gastbeitrag: Ehrenmord und Femizid im Strafrecht

Published 2 weeks, 1 day ago
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In diesem Sonntagsgastbeitrag präsentieren wir das Forschungsthema von Lea Hack (Stud. HK, Universität Würzburg), das sie auch als Seminararbeit ausgearbeitet hat. Sie widmet sich einer der schwierigsten Schnittstellen zwischen Strafrecht und kultureller Diversität: der strafrechtlichen Einordnung sogenannter Ehrenmorde und ihrer Abgrenzung zum Femizid.

Nach einer Skizze des türkischen Ehrbegriffs – mit den zentralen Kategorien namus (angeborenes Ehrgefühl) und şeref (erworbener Ruf) – werden Ehrenmorde von Femizid und Blutrache abgegrenzt. Ehrenmorde zielen auf die Wiederherstellung der Familienehre nach einem wahrgenommenen Normverstoß der Frau; beim Femizid steht dagegen geschlechtsbezogener Hass oder patriarchalisches Besitzdenken im Vordergrund.

Der Schwerpunkt liegt auf der strafrechtlichen Bewertung auf allen drei Deliktsebenen. Auf Tatbestandsebene steht das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe (§ 211 StGB) im Mittelpunkt. Die Arbeit zeichnet die Rechtsprechungsentwicklung des BGH in drei Phasen nach und arbeitet heraus, dass der Bewertungsmaßstab allein den Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft zu entnehmen ist. Diskutiert wird zudem das Motivationsbeherrschungspotenzial, das die Literatur überwiegend ablehnt und stattdessen auf § 17 StGB verweist. Auf Rechtswidrigkeitsebene scheiden Notwehr, rechtfertigender Notstand, Art. 4 GG und eine „Cultural Defense" aus. Auf Schuldebene kommt ein unvermeidbarer Verbotsirrtum nur in engen Ausnahmefällen in Betracht.

Siehe auch: JA 2026, 89

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