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Podcast-Folge 279: bAV-Beratung in der Praxis und Herbst-Reformen
Description
Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 279 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 31. Juli 2026.
Es ist die letzte Poddi-Folge vor der Sommerpause, und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk blicken wir auf den Herbst der Reformen. • Mit den bAV-Maklern Fiona Schwesig und Mario Bartosch sprechen wir über … klar … die betriebliche Altersversorgung in der Praxis. • Und in den News der Woche gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs zu Riester. Element-Kunden brauchen Geduld. In der betrieblichen Vorsorge gibt es noch ordentlich Potenzial. Und nur jeder zweite Deutsche kennt die digitale Rentenübersicht.
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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir wagen eine Prognose zum heißen Reform-Herbst.
Im Gespräch Wenn man die auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Makler Fiona Schwesig und Mario Bartosch ins Poddi-Studio holt, kriegt man gleich mehrere Themen auf einmal abgedeckt. Erstens die Frage, wie Tochter und Vater geschäftlich miteinander klarkommen. Zweitens, wie das Geschäft mit der bAV läuft, insbesondere im Medien- und Verlagswesen. Und wie man die Menschen berät. Und drittens, was die Politik tun könnte, um die bAV weiter zu verbreiten. Ob sie auf dem richtigen Weg ist. Das ist ne Menge Stoff, fangen wir also mal an.
Die News der Woche Nach einem Ritt durch die Instanzen bis hinauf zum Bundesgerichtshof (BGH) setzte sich der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände nun gegen eine Bausparkasse durch. Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen für Riester-Bausparverträge ist unwirksam, befanden die Richter.
Genaugenommen geht es in dem Prozess um zwei Klauseln, die nacheinander griffen. Bis Ende 2021 durfte die Bausparkasse ein sogenanntes Jahresentgelt von 15 Euro pro Bausparvertrag verlangen. Verbunden mit dem Recht, diese Gebühr zu erhöhen, wenn sich die Verwaltungskosten ändern. Ab 2022 verlangte die Bausparkasse zwar 24 Euro im Jahr pro Vertrag. Das begrenzte sie aber ausdrücklich auf die Sparphase.
Gegen beide Klauseln gingen die Verbraucherschützer vor. Sie beriefen sich dabei auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Demnach dürfen Allgemeine Geschäftsbedingungen den Vertragsnehmer nicht „unangemessen benachteiligen“.
Was das ist, müssen natürlich in jedem Einzelfall Richter entscheiden. In zwei Instanzen blitzten die Verbraucherschützer mit ihrem Vorhaben ab. Doch nun stellte sich der BGH auf ihre Seite und gab der Unterlassungsklage statt. Die Richter sind der Meinung, dass beide genannten Klauseln die Kunden unangemessen benachteiligen. Sie wälzten Kosten für Tätigkeiten auf sie ab, die die Bausparkasse überwiegend im eigenen Interesse erbringt, heißt es.
Jingle Gläubiger des insolventen Schaden- und Unfallversicherers Element Insurance müssen sich gedulden. Wie der zuständige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Friedemann Ulrich Schade, mitteilt, dauert es noch, die Schadensfälle abzuwickeln. Schade arbeitet eng mit der Finanzaufsicht Bafin zusammen, die die Nachricht ebenfalls verbreitet hat.
Dass sich alles verzögert, liegt demnach daran, dass der Insolvenzverwalter alle angemeldeten Forderungen prüfen muss. Erst dann könne er feststellen, wie viel jeder Gläubiger bekommt. Er beteuert, sich mit den Prüfungen zu beeilen. Zur Hilfe habe er einen externen Schadensdienstleister beauftragt, Schäden zu bearbeiten. Trotzdem fließt in diesem Jahr wohl kein Geld mehr. Auch nicht für unbestrittene Forderungen. Die Gläubiger will er auf dem Laufenden halten.
Jingle Die betriebliche Vorsorge in Deutschland ist ausbaubar. Nur etwa die Hälfte der Berufstätigen nutzt so ein Angebot. Am verbreitetsten ist die betriebliche Altersversorgung (bAV) mit 37 Prozent. Der betriebliche Unfallschutz kom