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§ 95 - Haftung, Haftungsbefreiung und Praxistipps im UN-Kaufrecht (2/3)

Published 6 hours ago
Description
Haftungsbefreiung im UN-Kaufrecht

Teil 2 unserer Sommer-Mini-Serie zur Haftung im internationalen Warenhandel: Nachdem wir in Folge 94 geklärt haben, wofür ein Verkäufer nach dem UN-Kaufrecht (CISG) überhaupt haftet, geht es diesmal um die Gegenfrage - wann kommt er aus dieser Haftung wieder raus?

Art. 79 CISG regelt die Befreiung von der Haftung für den Fall, dass die Nichterfüllung auf einem Hinderungsgrund außerhalb des eigenen Einflussbereichs beruht. Johannes und Sascha arbeiten heraus, welche vier Voraussetzungen dafür tatsächlich vorliegen müssen - und warum die Norm bewusst so offen formuliert ist, dass sie auf ganz unterschiedliche Fälle passt: von Naturkatastrophen über Kriegshandlungen bis zu gesperrten Handelsrouten.

Anschaulich wird das an einem Fall aus der Praxis, bei dem am Ende sechs- bis achtstellige Summen auf dem Spiel stehen - der sogenannte Fall der vierblättrigen Kleeblätter. Ob und warum sich der Verkäufer darin tatsächlich von seiner Haftung befreien kann, muss man selbst hören.

Ein wichtiger Praxishinweis für alle, die selbst als Zulieferer betroffen sind: Nicht jede Lieferstörung beim eigenen Vorlieferanten führt automatisch zu einer Haftungsbefreiung - wo hier die Grenze zwischen Beschaffungsrisiko und echtem Hinderungsgrund verläuft, erklären die beiden ebenfalls.

Wer die Haftungsgrundlagen aus Teil 1 nachhören möchte, findet sie in Folge 94. Wer sich schon jetzt für aktuelle Sanktions- und Zollfragen interessiert, wird in Folge 21 (US-Zölle) und Folge 92 (Russland-Sanktionen) fündig - beide Themen, die in dieser Folge als Beispiele für Hinderungsgründe eine Rolle spielen.

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/


Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/


Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.

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