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Podcast-Folge 278: Frühstartrente und Zielgruppe Beamte

Podcast-Folge 278: Frühstartrente und Zielgruppe Beamte

Episode 309 Published 1 month, 1 week ago
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Willkommen zu Folge 278 unseres Podcasts!

Moin aus Hamburg und herzlich Willkommen zu Folge 278 unseres Podcasts. Heute ist Freitag, der 24. Juli 2026.

Und diese Themen haben wir heute für Sie: • Im Schmolltalk widmen wir uns heute der Frühstartrente. • Von Jan-Peter Diercks lassen wir uns das Konzept des neuen Beihilfetarifs der LKH erklären. • Und in den News der Woche wird eine Sterbekasse abgewickelt. Sparmaßnahmen in der GKV wirken weiter als gedacht. Viele Verbraucher sehen für sich keinen Nutzen in der Altersvorsorgereform. Und ein Urteil bestätigt, dass Vermittler auch vermeintlich einfache Begriffe erklären müssen.

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Aus der Redaktion (#Schmolltalk) Wir unterhalten uns über den nun vorliegenden Entwurf zur Frühstartrente.

Im Gespräch Mit LKH-Vertriebsvorstand Jan-Peter Diercks 100 Jahre Landeskrankenhilfe, also LKH. und pünktlich zum Jubiläum gibt's einen neuen Beihilfetarif. Also lasse ich mir mal von LKH-Vertriebsvorstand Jan-Peter Diercks erklären, wie der Tarif entstanden ist, warum Vermittler und Kunden bei der Entwicklung mitgearbeitet haben und was Beamte und Beamtenanwärter davon haben.

Die News der Woche Der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (BVAG) darf kein Versicherungsgeschäft mehr betreiben. Die entsprechende Erlaubnis hat ihm die Finanzaufsicht Bafin entzogen. Der Versicherer aus Bochum wurde 1968 gegründet und gehört zu den sogenannten Sterbekassen. Er bot also ausschließlich Sterbegeldversicherungen an, die Bestattungen der Kunden finanzieren sollen.

Die Bafin schildert den Hintergrund: Der BVAG musste demnach Beträge auf Immobilienanlagen abschreiben. Der daraus entstehende Verlust sei nicht mehr durch Eigenkapital gedeckt, weshalb der Versicherungsverein die gesetzliche Mindestkapitalquote nicht mehr erfüllen kann. Einen Plan, wie er das Problem lösen will, habe er noch nicht vorgelegt.

Der BVAG selbst teilt mit: Am 22. Juni 2026 habe sein Vorstand der Bafin einen Abwicklungsplan vorgelegt. Man wolle den Versicherungsbestand geordnet weiterführen. Bis der Plan aber genehmigt ist, könne der BVAG keine gekündigten Verträge auszahlen. Die Erlaubnis der Bafin für den Plan erwarte er für das derzeit laufende dritte Quartal 2026. In dem Zusammenhang soll es auch eine Mitgliedervertreterversammlung mit weiteren Informationen geben.

Nun wird der Bochumer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit abgewickelt. Neue Versicherungsverträge darf er nicht mehr abschließen. Bestehende Verträge soll er weiterführen, darf sie aber nicht erhöhen und nicht verlängern. Allerdings darf er versprochene Leistungen kürzen, um den erlittenen Verlust auszugleichen. Der BVAG selbst betont, dass er Sterbefälle unverändert weiter bearbeiten werde. Er sei auch nach aktuellem Stand weiter zahlungsfähig.

Jingle Kürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) senken zwar die Ausgaben der Krankenkassen. Sie können aber gleichzeitig Kosten in der Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung sowie in privaten Haushalten erhöhen. Davor warnen Ifo-Forscher Roman Klimke und seine Co-Autorin Maria Polyakova von der Stanford Universität in einem aktuellen Beitrag für das Ifo Institut.

„Eine Leistungskürzung, die heute Geld spart, kann morgen Erwerbsfähigkeit kosten – und damit Beitragseinnahmen mindern sowie Ausgaben in anderen Teilen des Sozialstaats erhöhen“, sagt Roman Klimke. Das sei aber freilich kein Freibrief für höhere Gesundheitsausgaben um jeden Preis: Leistungen ohne nachgewiesenen Nutzen gehörten nicht in die solidarische Finanzierung. „Entscheidend ist, Kosten und Nutzen nicht allein innerhalb des GKV-Haushalts zu bewerten“, so Klimke.

Hintergrund ist der erste Bericht der Finanzkommission Gesundheit, der den kurzfristigen Handlungsbedarf in der GKV beziffert und

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