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Back to EpisodesCausa Vincenz: So läuft das Berufungsverfahren
Description
Am 10. August 2026 beginnt vor dem Zürcher Obergericht die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz. Verhandelt wird nicht einfach der gesamte Strafprozess von vorne. Welche Schuld- und Freisprüche, Sanktionen, Zivilforderungen oder Kostenfolgen nochmals beurteilt werden, hängt davon ab, was mit der Berufung angefochten wurde.
Die Strafverteidiger Duri Bonin und Gregor Münch nehmen diesen bevorstehenden Gerichtstermin zum Anlass, den Ablauf eines Berufungsverfahrens zu erklären: von der Berufungsanmeldung und der Berufungserklärung über Vorfragen, Beweisanträge und die Befragung der beschuldigten Person bis zu den Parteivorträgen, dem letzten Wort und der Urteilseröffnung.
Dabei geht es nicht nur um Verfahrensschritte. Die Folge untersucht eine Grundfrage richterlicher Entscheidungsfindung: Das Obergericht muss die Akten und das erstinstanzliche Urteil gründlich kennen, um den Fall beurteilen zu können. Zugleich muss es gegenüber den Argumenten der Parteien und den Ergebnissen der Berufungsverhandlung offenbleiben. Vorbereitung ist unverzichtbar – sie darf aber nicht zur Vorfestlegung werden.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum die Berufung eine zweite Beurteilung, aber keine vollständige Wiederholung des erstinstanzlichen Verfahrens ist
- Weshalb das Obergericht nicht mit einem leeren Tisch beginnt
- Welche Bedeutung das erstinstanzliche Urteil, die Untersuchungsakten, die Verhandlungsprotokolle und die bisherigen Plädoyers haben
- Was «vollständige Kognition» bedeutet – und weshalb sie nur innerhalb der angefochtenen Punkte gilt
- Wie die Berufungserklärung festlegt, welche Teile des Urteils zur Überprüfung stehen
- Welche Rolle die Anschlussberufung und weitere prozessuale Weichenstellungen spielen
- Wie das Referentensystem am Obergericht Zürich funktioniert
- Weshalb eine gründliche Vorbereitung noch keine unzulässige Vorbefassung bedeutet
- Warum die Richterinnen und Richter trotz vorläufiger Einschätzungen innerlich offen bleiben müssen
- Welche Vorfragen vor der eigentlichen Beweisabnahme behandelt werden können
- Weshalb die Befragung der beschuldigten Person in der Berufungsverhandlung mehr als eine Formalität ist
- Wie Parteivorträge, Replik, Duplik und das letzte Wort aufeinander folgen
- Warum das letzte Wort vorbereitet werden sollte, ohne zu einem zweiten Plädoyer zu werden
- Was für eine mündliche und was für eine schriftliche Urteilseröffnung spricht
- Weshalb eine kurze Urteilsberatung bei beschuldigten Personen den Eindruck erwecken kann, das Ergebnis habe schon vorher festgestanden
- Wie belastend das Warten auf einen Entscheid über eine mehrjährige Freiheitsstrafe sein kann
- Warum die Verteidigung bei einer schriftlichen Eröffnung häufig das Überbringen und Einordnen der Nachricht übernimmt
- Was die 30-tägige Beschwerdefrist vor Bundesgericht bei einem umfangreichen Berufungsurteil praktisch bedeutet
- Weshalb KI ein grosses Urteil erschliessen helfen, die eigene juristische Lektüre aber nicht ersetzen kann
Eine zweite Chance – aber wofür?
Gregor Münch bezeichnet das Berufungsverfahren zu Beginn als zweite Chance oder zweiten Vorschlag für ein Urteil. Das Bild trifft einen Teil der Sache: Ein erstinstanzliches Strafurteil muss nicht das letzte Wort bleiben. Die Parteien können verlangen, dass eine unabhängige zweite Instanz das Urteil überprüft. Ganz neu beginnt das Verfahren trotzdem nicht. Die Untersuchung wurde durchgeführt. Die Anklage liegt vor. Das erstinstanzliche Gericht hat vielleicht Beweise abgenommen, Plädoyers gehört und ein begründetes Urteil gefällt. All das verschwindet mit