Episode Details

Back to Episodes
SR257 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten

SR257 Strafrecht AT | Objektive Zurechnung bei Fahrlässigkeitsdelikten

Season 2 Episode 257 Published 3 weeks, 5 days ago
Description

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen

"Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte
• Hinweise zum effektiven Lernen
• Hinweise auf Apps und andere digitale Tools
• Musterpläne für Arbeitsgruppen
• Lernpläne

Folgenvorbereitung:

In dieser Folge vertiefen wir die objektive Zurechnung speziell für Fahrlässigkeitsdelikte. Der Schwerpunkt liegt auf zwei Zurechnungshürden, die in nahezu jeder Examensklausur zum Fahrlässigkeitsdelikt auftauchen.

Im Tatbestandsaufbau des Fahrlässigkeitsdelikts sind zu prüfen: Erfolgseintritt, Kausalität, objektive Sorgfaltspflichtverletzung, objektive Vorhersehbarkeit und – als kritischer letzter Schritt – die objektive Zurechnung. Nicht jede sorgfaltswidrige Ursache genügt; es sind zwei besondere Zurechnungsprobleme zu beachten.

Der fehlende Pflichtwidrigkeitszusammenhang schließt die Zurechnung aus, wenn der Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten wäre. Der Vorwurf des Fahrlässigkeitsdelikts – „hättest du dich pflichtgemäß verhalten, wäre das nicht passiert" – lässt sich dann nicht erheben. Klausurschema: Welches Verhalten wäre pflichtgemäß gewesen? Wie hätte sich das Geschehen entwickelt? Wäre der Erfolg ausgeblieben? Klassische Beispiele: LKW mit zu geringem Seitenabstand beim Radfahrer mit Herzattacke; Fahrer mit überhöhter Geschwindigkeit, der den Unfall auch bei erlaubter Geschwindigkeit nicht hätte vermeiden können.

Beim fehlenden Schutzzweckzusammenhang ist zu fragen: Dient die verletzte Norm gerade dazu, Erfolge wie den eingetretenen zu verhindern? Prüfungsschema in drei Schritten: Welche Norm wurde verletzt? Wozu dient sie? Hat sich gerade dieses Risiko verwirklicht? Klassische Beispiele: Tempolimit mit Lärmschutzschild (schützt nicht vor Verletzung von Fußgängern), Fahren ohne Führerschein (schützt nicht vor jedem Verkehrsunfall), Schockschäden (liegen außerhalb des Schutzbereichs der §§ 222, 229 StGB).

Support the show

🔗 Links & Ressourcen: 

🌐 Unsere Website

🎙️ Alle Folgen & Infos

🗞️Podcast Recht Aktuell

📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

🤝 Unterstütze uns: 

⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

📱 Folge uns auf Social Media: 

Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian Baur

Listen Now

Love PodBriefly?

If you like Podbriefly.com, please consider donating to support the ongoing development.

Support Us