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Back to Episodes„In diesem Verfahren wird letztlich die deutsche Staatsräson selbst verhandelt“ – Interview mit Benjamin Düsberg, einem der Rechtsanwälte der „Ulm 5“
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Seit dem 20. April 2026 wird in Stuttgart-Stammheim gegen die sogenannten „Ulm 5“ verhandelt, fünf junge pro-palästinensische Aktivisten, die im September 2025 in die deutsche Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems Deutschland in Ulm eingebrochen sind und dabei einen Sachschaden in Höhe von ca. einer Million Euro verursachten. Die Gruppe erklärte, damit die Rüstungsproduktion für Israels völkerrechtswidriges Vorgehen in Gaza behindern zu wollen, und hält ihre Aktion im Rahmen einer „direct action“ zur Verhinderung von Völkermord für gerechtfertigt und geboten. Das von vielen Kritikern als „Schauprozess“ bezeichnete Verfahren findet unter massiven Sicherheitsvorkehrungen in dem neuen Hochsicherheits-Justizgebäude in Stammheim statt, einem Justizstandort, an dem auch gegen die Terrororganisation RAF verhandelt wurde. Maike Gosch sprach mit einem der Rechtsanwälte aus dem Verteidigerteam, dem Berliner Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, über den Fall.
Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar.
Maike Gosch: Lieber Herr Düsberg, Sie gehören zum Verteidigerteam der sogenannten „Ulm 5“. Können Sie für unsere Leser kurz zusammenfassen, worum es in dem Fall geht, was den fünf Aktivisten vorgeworfen wird und was der Hintergrund der Tat ist?
RA Benjamin Düsberg: Unseren Mandantinnen und Mandanten wird vorgeworfen, Anfang September 2025 in die Betriebsräume des Rüstungsunternehmens Elbit Systems Deutschland GmbH & Co. KG in Ulm eingedrungen zu sein und dort Büro- sowie Laborequipment beschädigt bzw. zerstört zu haben. Aus diesem Grund wird ihnen Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruch vorgeworfen. Darüber hinaus wird ihnen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung im Sinne des § 129 StGB vorgeworfen. Es existiere eine kriminelle Gruppierung namens „Palestine Action Germany“, und die Aktion in Ulm hätten sie als Teil dieser Gruppierung begangen.
Warum richtete sich ihre Aktion gegen die Rüstungsfirma Elbit Systems Deutschland?
Unsere Mandantinnen und Mandanten haben sich alle dahingehend geäußert, dass es ihnen bei der Tat darum ging, die materielle wie ideelle Unterstützung des durch die israelische Armee in Gaza verübten Genozids zu behindern. Sie alle haben sich erschüttert gezeigt über die massive Unterstützung dieses Genozids durch Deutschland.
Wie andere deutsche Rüstungsbetriebe hat auch Elbit Systems Deutschland während des Genozids aus seinem Betriebsstandort in Ulm heraus Rüstungsgüter wie Zielerfassungssysteme, Laserwarnsysteme, Laserzielmarkierer, optische Instrumente sowie Sende- und Empfangsgeräte nach Israel exportiert, ohne dass dies seitens der deutschen Behörden verhindert worden wäre.
Zudem ist Elbit Systems Deutschland ein integraler Bestandteil des Elbit-Konzerns, welcher als der bei Weitem wichtigste Ausrüster der israelischen Streitkräfte fungiert und als solcher bei der Kriegsführung in Gaza eine zentrale Rolle spielt. Der Konzern liefert rund 85 Prozent der Drohnenflotte der IDF sowie Panzertechnik, Munition und Überwachungssysteme.
Der Konzern ist stolz darauf, Sensoren, Kommunikation, Drohnen und andere Waffensysteme zu sogenannten „vernetzten Gefechtslösungen“ zu verknüpfen. Genau solche Fähigkeiten digitalisierter und vernetzter Gefechtsführung haben zu dem KI-gestützten Massenmord in Gaza beigetragen. Wichtige Komponenten hierfür werden in Ulm produziert und dann nach Israel geliefert. In Gaza eingesetzte Waffensysteme werden durch Elbit Systems sodann unverhohlen und wertsteigernd als „battle proven“ (kampferprobt) weitervermarktet.
Aus diesen Gründen war die Beschädigung des Betriebs von Elbit Systems Germany in Ulm für unsere Mandantinnen und Mandanten ein naheliegendes Ziel.
Wie verläuft bisher der Prozess vor dem Landgericht