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§ 92 - Russland-Sanktionen, Schiedsurteile und ordre public

Published 3 weeks ago
Description

Ein deutscher Maschinenbauer verkauft mehrere Aluflaschen-Produktionslinien nach Russland - geschlossen lange vor dem russischen Angriff auf die Ukraine, in einer Zeit, in der das Russlandgeschäft für viele Exporteure Alltag war. Dann kommt der Krieg, dann kommen die Sanktionen, und plötzlich darf und kann das Unternehmen nicht mehr liefern. Das russische Vertragspartnerunternehmen zieht vor ein Moskauer Schiedsgericht (MKAS) und erstreitet dort einen Schiedsspruch über mehr als 2,5 Millionen Euro - Schadensersatz, Vertragsstrafe, entgangener Gewinn und Zinsen. Mit diesem Titel in der Hand geht es anschließend nach Deutschland: vollstreckt werden soll beim OLG Stuttgart.

Und genau hier wird es spannend. Denn über das New Yorker Übereinkommen von 1958 haben sich rund 170 Staaten verpflichtet, ausländische Schiedssprüche gegenseitig anzuerkennen und zu vollstrecken - das ist einer der Hauptgründe, warum im internationalen B2B-Geschäft so häufig Schiedsklauseln vereinbart werden. Auf der einen Seite steht also die Vollstreckungspflicht aus einem internationalen Abkommen. Auf der anderen Seite stehen die EU-Russlandsanktionen. Was passiert, wenn beides aufeinandertrifft?

Johannes und Sascha arbeiten sich Schritt für Schritt durch einen der technisch anspruchsvolleren Fälle: Was ist ein Schiedsgericht überhaupt, und warum ist ein Schiedsspruch zunächst nur ein Blatt Papier? Was bedeutet die Ausnahme des "ordre public", der öffentlichen Ordnung? Welche Rolle spielt es, dass der Vertrag vor den Sanktionen geschlossen wurde und es gar nicht mehr um die Lieferung, sondern "nur" um Schadensersatz geht? Und was hat es mit einem möglicherweise befangenen Schiedsrichter auf sich?

Der Fall stammt aus der Urteilssammlung zum UN-Kaufrecht (CISG) und verbindet gleich mehrere Themen, die wir in früheren Folgen bereits angerissen haben - unter anderem Schiedsverfahren (Folgen 34 und 76) sowie das internationale Kaufrecht. Darüber hinaus weitet sich der Blick: Was heißt das für Unternehmen, die heute mit China, den USA oder anderen Märkten Geschäfte machen? Würden Sie noch eine Schiedsklausel mit Sitz in einem politisch heiklen Land unterschreiben? Es geht um Risikomanagement, Exportkontrolle und die Frage, wie verlässlich internationale Verträge in einer sich wandelnden Welt wirklich sind.

Wie das OLG Stuttgart entschieden hat - und warum am Ende trotz eines Millionen-Schiedsspruchs die entscheidende Weiche ganz woanders gestellt wurde - hören Sie in dieser Folge. Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.

Viel Spaß beim Hören!


Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:

https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/


Sascha Glaisner ist darauf spezialisiert, Marketing und Vertrieb strukturiert weiterzuentwickeln und verlässliche Grundlagen für Wachstum zu schaffen.


Beide sind auf LinkedIn zu finden:

https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/

https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/


Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:

https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/


Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprec

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