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Le Pen Urteil: Mit der Fußfessel in den Wahlkampf? (Update)

Le Pen Urteil: Mit der Fußfessel in den Wahlkampf? (Update)

Published 1 month ago
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Ein Berufungsgericht in Paris hat die Strafe gegen Marine Le Pen teilweise reduziert. Die Vorsitzende des Rassemblement National wurde zu 15 Monaten Unwählbarkeit sowie zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung. Die Haft soll mit einer elektronischen Fußfessel vollzogen werden. Die Geldstrafe von 100.000 Euro blieb bestehen. Da die 15 Monate Unwählbarkeit bereits verstrichen sind, könnte Le Pen rechtlich bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 kandidieren. Was das Urteil für Le Pens politische Zukunft bedeutet, erläutert ZEIT-Autorin Annika Joeres im Podcast.

Bundesfamilienministerin Karin Prien will die maximale Bezugsdauer des Elterngelds von 14 auf 12 Monate verkürzen. Um die vollen zwölf Monate zu erhalten, sollen künftig beide Elternteile jeweils mindestens drei Monate Elternzeit nehmen. Sechs Monate können frei aufgeteilt werden. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate Elterngeld beziehen können. Hintergrund der Reform sind Sparvorgaben für das Familienministerium sowie das Ziel, Väter stärker an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Was sich damit für Eltern ändern könnte, erklärt Tillmann Prüfer, Leiter im Familienressort der ZEIT. 

Außerdem im Update: Friedrich Merz sprach sich vor dem Nato-Gipfel in Ankara für eine stärkere europäische Nato aus, die zugleich transatlantisch ausgerichtet bleiben solle. Dabei verwies Merz auch auf geplante Vereinbarungen zur weiteren Unterstützung der Ukraine und bezeichnete den geplanten U-Boot-Auftrag Kanadas als wichtiges Zeichen der Zusammenarbeit.

 

Und sonst so: Die lebenswertesten Städte der Welt 

 

Moderation und Produktion: Moses Fendel

Redaktion: Hannah Grünewald

Mitarbeit: Celine Yasemin Rolle

Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.

 

Weitere Links zur Folge: 

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