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Die Woche #16 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden

Episode 16 Published 5 years, 10 months ago
Description
Willkommen zu Folge 16 unseres Podcasts!

**Im Gespräch Mit Michael Heinz, BVK **

Michael Heinz ist in der Versicherungsbranche so bekannt, wie der sprichwörtliche bunte Hund. Der Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute – BVK – ist das, was man gemeinhin als „wortgewaltig“ bezeichnet – und dabei stets mit Leidenschaft bei der Sache. „„Halbe Kraft“ gibt es bei mir nicht!“, betont der Siegener auf seiner Webseite, die er als Versicherungsmakler betreibt. „Ziele, die mich begeistern, erfüllen mich mit der Energie, sie auch zu erreichen“, heißt es dort. Welche neuen Ziele er sich als BVK-Präsident gesteckt hat, wie sich die Pandemie und der nun bevorstehende Lockdown auf die Vertriebsergebnisse der Vermittler niederschlägt und welch überraschende – manchmal gar schockierende – Erkenntnisse er von seinen jüngsten Reisen ins politische Berlin mitgebracht hat, erklärt er uns im Gespräch, das Lorenz am Mittwoch aus der heimischen Quarantäne führte. Sie hören nun den ersten Teil des Interviews, in Kürze folgt dann Teil 2.

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Die News der Woche, Teil 1 Deutliche PKV-Beitragserhöhung bei der Debeka

Ja, das haut rein. Zum Jahresende geben die privaten Krankenversicherer regelmäßig ihre Beitragsanpassungen für das nächste Jahr bekannt. Und beim Marktführer Debeka dürften die Kunden nicht allzu erfreut über ihre Post gewesen sein. Die Koblenzer erhöhen die Prämien zum 1. Januar 2021 nämlich deutlich. Die über 2,4 Millionen Vollversicherten der Debeka müssen im Schnitt 17,6 Prozent mehr für ihre Krankenversicherung zahlen als bisher, meldete die „Ärzte-Zeitung“ diese Woche.

„Das ist eine der stärksten Anpassungen bei der Debeka“, gibt Debeka-Vorstand Roland Weber gegenüber der „Ärzte-Zeitung“ denn auch zu. Es handele sich dabei aber nur um eine „Momentaufnahme“. In den vergangenen vier Jahren habe es keine Beitragserhöhung gegeben, betont Weber. Und dieser jetzige starke Sprung sei auf die Kalkulationsgrundlagen zurückzuführen.

Die Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge laut Versicherungsaufsichtsgesetz nämlich nur anpassen, wenn die erwarteten und einkalkulierten Versicherungsleistungen um mehr als 10 Prozent voneinander abweichen – etwa durch höhere Kosten aufgrund des medizinischen Fortschritts. Und/oder wenn sich die realen und kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent unterscheiden. Wird die Schwelle überschritten, müssen die Anbieter die Prämien neu berechnen und dabei auch alle anderen Faktoren einbeziehen, die den Beitrag beeinflussen – also Zinsen, medizinische Inflation, Preisinflation und Storno-Entwicklung.

Und gerade die niedrigen Zinsen haben laut Weber nun zur sprunghaften Erhöhung geführt. Die Beitragserhöhungen bei den geschlechtsneutralen Unisex-Tarifen würden sich zwischen 10 und 14 Prozent bewegen, bei den älteren Tarifen für Männer und Frauen seien es 15 bis 20 Prozent. Die Debeka-Tarife für Beamte – die Hauptkundengruppe des Kra

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