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Back to EpisodesCausa Vincenz: Was im 1’198-seiten Urteil des Bezirksgerichts Zürich seht
Description
1’198 Seiten Urteil sind keine Lektüre für zwischendurch. Sie sind ein juristisches Hochgebirge. Wer die Berufungsverhandlung in der Causa Vincenz verstehen will, muss zuerst wissen, wie dieses Hochgebirge aussieht: Wer ist beteiligt? Was verlangte die Staatsanwaltschaft? Was beantragten die Verteidigungen? Wie ist das Urteil aufgebaut? Und was steht im Dispositiv?
Duri Bonin und Gregor Münch machen in dieser Folge genau das: Sie schlagen das Urteil des Bezirksgerichts Zürich vom 11. April 2022 auf – ergänzt durch das Nachtragsurteil vom 22. August 2022 – und verschaffen sich einen ersten Überblick. Nicht als endgültige Analyse der Vorwürfe, sondern als Orientierung vor der Berufungsverhandlung: Aufbau, Anträge, Verfahrensbeteiligte, Strafzumessung, Kosten, Entschädigungen und Fragen, die später vertieft werden müssen.
Darum geht es in dieser Folge
- Warum die Causa Vincenz vor der Berufungsverhandlung wieder stark öffentlich besprochen wird
- Weshalb Duri Bonin und Gregor Münch zuerst das erstinstanzliche Urteil des Bezirksgerichts Zürich anschauen
- Was ein Urteil mit 1’198 Seiten für Verteidigung, Gericht und Öffentlichkeit bedeutet
- Wie viele Beschuldigte, Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte im Urteil erscheinen
- Welche Anträge die Staatsanwaltschaft stellte
- Warum ein Strafantrag der Staatsanwaltschaft für Klientinnen und Klienten psychologisch enorm wichtig ist
- Weshalb das Gericht an Strafanträge nicht gebunden ist
- Was die Verteidigungen beantragten
- Warum eine «angemessene Entschädigung» manchmal klüger sein kann als eine offengelegte Honorarnote
- Wie eine symbolische Entschädigung von 1 Franken wirken kann
- Warum ein Inhaltsverzeichnis bei einem solchen Urteil mehr ist als Komfort
- Wie sich Beweiswürdigung, rechtliche Würdigung, Strafzumessung, Einziehungen und Kosten im Urteil verteilen
- Was ein 20-seitiges Urteilsdispositiv mit 65 Ziffern zeigt
- Warum Kosten- und Entschädigungsfolgen im Strafverfahren keine Nebensache sind
- Weshalb Anwaltskosten, Stundenansätze und Entschädigungspraxis rechtsstaatlich heikel werden können
Warum zuerst der Überblick zählt
Die Causa Vincenz wird seit Jahren medial begleitet. Vor der Berufungsverhandlung erscheinen wieder Zusammenfassungen, Einordnungen und Neuigkeiten. Duri und Gregor wählen einen anderen Zugang: zuerst das Urteil selber. Nicht die Schlagzeile, nicht die Empörung, nicht die Abkürzung – sondern die Struktur des Entscheids. Das ist juristisch unspektakulär und gerade deshalb wichtig. Was ist das für ein Entscheid? Wer hat mitgewirkt? Wer war beteiligt? Welche Anträge wurden gestellt? Wie ist das Urteil gegliedert? Wo beginnt die Beweiswürdigung? Wo die rechtliche Würdigung? Was steht im Dispositiv?
Ein Urteil wie ein Buch
Das Urteil des Bezirksgerichts Zürich umfasst 1’198 Seiten. Schon die Verfahrensanlage zeigt die Dimension: mehrere Beschuldigte, zahlreiche Verteidiger, Privatklägerinnen und weitere Verfahrensbeteiligte. Über mehrere Seiten wird festgehalten, wer an den neun Verhandlungstagen anwesend war. Duri und Gregor bleiben zunächst bei diesen scheinbar formalen Punkten. Denn sie erzählen etwas über die Grösse des Verfahrens. Ein Strafurteil dieser Art ist nicht bloss ein Entscheid über Schuld und Strafe. Es ist auch ein Dokument über Verfahrensführung, Beteiligtenrechte, Anträge, Zivilforderungen, Beschlagnahmungen, Einziehungen, Kosten und Entschädigungen. Wer nur auf die Strafhöhe schaut, versteht zu wenig.
Anträge, Erwartungen und Klientenrealität
Die Staatsanwaltschaft beantragte für Pierin Vincenz und Beat Stocker je sechs Jahre Freiheitsstrafe. Für w