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Back to EpisodesFinanzamt schätzt 3 Mio. zu – kein Erlös fehlte, kein Cent geklaut
Description
Über eine Million Euro Steuern nachzahlen – für Geld, das nie verschwunden ist. Kein Cent geklaut, kein Erlös gefehlt, alles sauber über Bank und PayPal verplombt. Trotzdem schätzt das Finanzamt zu. Echter Fall, echte Zahlen, und es kann jeden von euch treffen.
In dieser Folge bin ich alleine am Mikro und rede mir den Mund fusselig zum Thema Betriebsprüfung im E-Commerce. Ich nehm dich mit in einen realen Fall – Zahlen leicht abgewandelt, der Grundsatz bleibt – bei dem es um über eine Million Euro Hinzuschätzung geht. Plus Umsatzsteuer. Das knallt richtig rein.
Der Mandant: reiner Onlinehändler, Multichannel, Amazon und mehr. Keine Bargeschäfte, kein Point of Sale, gar nichts. Alles unbar vereinnahmt. Und trotzdem wirft das Finanzamt ihm massive formelle Mängel vor und schätzt am Ende einfach zu.
Worüber ich rede:
– Was bei einer Betriebsprüfung überhaupt angefordert wird und wie so ein Schreiben aussieht – Die 8 Beanstandungen aus dem echten Fall: Buchungssätze anderthalb Jahre später festgeschrieben, Belegnummern auf 0, fehlende Buchungstexte, Belege später als 10 Tage, Stapel ohne führende Sätze, gelöschte Verbuchungen ohne Stornos – Warum das alles nur formelle Mängel sind und kein einziger fehlender Erlös dahintersteckt – Der Unterschied zwischen formellen und materiellen Mängeln – und warum genau der über dein Geld entscheidet – § 158 und § 162 AO: wann überhaupt geschätzt werden darf und wann eben nicht – Z1- bis Z3-Datenzugriff: warum der Prüfer den direkten Zugriff nicht wollte und sich das Ganze drei Jahre gezogen hat – Die Quantilschätzung mit über 91 Prozent Rohmarge, von der jeder E-Commercler nur träumt
Meine Haltung dazu ganz klar: Die GoB stammen aus der Welt der bargeldintensiven Betriebe, wo Geld an der Kasse vorbei verschwinden kann. Im E-Commerce läuft alles über PSP-Anbieter, Plattformen und Bankkonten – verplombt und extern nachvollziehbar. Wenn nachweislich nichts verschwindet, was soll man da schätzen? Was ermittelt werden kann, darf am Ende auch nicht geschätzt werden. Trotzdem passiert es. Und deshalb ist eine E-Commerce-Betriebsprüfung nichts für einen nicht spezialisierten Steuerberater.
Was du mitnehmen sollst: Bau deine Verfahrensdokumentation. Setz eine Tax-Compliance-Prüfung auf. Schreib Buchungssätze zeitnah fest, belege deine Stornos, sichere deine Vorsysteme einmal im Jahr komplett. Das sind die Formalien, die das Tor überhaupt erst aufmachen. Und wenn du über zwei Millionen Umsatz machst oder planst – halt dir genau dieses Thema auf der Karte.
So einen Brief willst du nicht freitags nachmittags im Briefkasten haben.
Wie ist deine Erfahrung mit Betriebsprüfungen? Hau es mir gern in die Kommentare, ich freu mich auf den Austausch. Und wenn du dir das ersparen willst: Wir gehen genau diese Themen im Onboarding Stück für Stück mit dir durch. Schreib uns an Beratung@DHW-StB.de.
Fröhliches weiter E-Commerceln – wir sehen uns.
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