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Back to Episodes§ 90 - Versteckte Mängel
Description
Die Ware ist geliefert, untersucht und abgenommen - und trotzdem taucht Monate später ein Mangel auf, den man bei der Wareneingangskontrolle schlicht nicht sehen konnte. Was dann gilt, ist Gegenstand der 90. Folge von Vertrieb trifft Recht.
Johannes und Sascha nehmen das Thema versteckte Mängel systematisch auseinander und knüpfen dabei an frühere Folgen zu Gewährleistung (Folge 8 und 28), zur Mängelrüge nach § 377 HGB (Folge 70) und zur Verjährung an. Ausgangspunkt war ein Kommentar auf LinkedIn, der Johannes deutlich gemacht hat, dass das Thema mehr verdient als eine schnelle Antwort.Im Mittelpunkt stehen zwei Hürden, die Käufer kennen und richtig einordnen müssen. Die erste ist die Rügeobliegenheit: Versteckte Mängel - solche, die bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar waren - führen nicht zum sofortigen Rechtsverlust. § 377 Abs. 2 HGB sieht ausdrücklich vor, dass die Anzeigepflicht erst dann einsetzt, wenn der Mangel sich zeigt. Wann ein Mangel als nicht erkennbar gilt, ist jedoch keine pauschale Frage, sondern eine Einzelfallabwägung, die von der Art der Ware, dem Stand der Technik und den Anforderungen der Rechtsprechung abhängt - von Maschinenbauteilen bis zu Chemikalien und Lebensmittelgrundstoffen.Die zweite Hürde ist die Verjährung. Die Zweijahresfrist beginnt mit dem Lieferzeitpunkt und läuft unabhängig davon, wann der Mangel sichtbar wird. Entscheidend bleibt, dass der Käufer nachweisen kann, dass der Mangel bereits bei Lieferung vorhanden war. Nur in Ausnahmefällen verlängert sich der zeitliche Rahmen - etwa wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder wenn es sich um einen sogenannten Weiterfressermangel handelt, bei dem ein Defekt einer Komponente zu Folgeschäden an anderen Teilen des Produkts oder der Gesamtanlage führt.Praktisch besonders relevant: die Wareneingangskontrolle. Johannes betont, dass technisch gut aufgestellte Unternehmen ihre Prüfprozesse häufig nicht mit den rechtlichen Anforderungen abgestimmt haben, die Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Untersuchung stellt. Wer im Streitfall nachweisen will, dass ein Mangel tatsächlich nicht erkennbar war, braucht dafür eine Wareneingangskontrolle, die auch juristisch trägt - nicht nur technisch.Eine eigene Folge zur Wareneingangskontrolle mit konkreten Fallbeispielen ist bereits angekündigt.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist Vice President Sales Strategies.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
https://www.linkedin.com/in/saschaglaisner/
Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.