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Back to Episodes#799 Auf dem Weg zur Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden
Description
Einvernahme um halb zehn in Stans. Das klingt machbar – bis der Schnellzug Verspätung hat, der Anschluss in Luzern knapp wird, Google Maps zum falschen Ende eines gesicherten Areals führt und die Staatsanwaltschaft irgendwo hinter Polizei, Gefängnis und Stacheldraht liegt. Und dann, nach Spurt, Hitze und Umweg: eine Einvernahme, die Duri Bonin als souverän, zugewandt und ergebnisoffen erlebt.
Ausgangspunkt dieser Folge ist Duri Bonins Besuch bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans. Nina Langner macht daraus sofort den passenden Untertitel für den Podcast: «Auf dem Weg durch die Schweiz». Denn manchmal zeigt Strafverteidigung und Geschädigtenvertretung nicht nur Akten, Rechtsfragen und Einvernahmen, sondern auch Bahnhöfe, Anschlüsse, kantonale Unterschiede, Gebäude, Wege, Räume – und am Ende ein gutes Essen in einem Dorf, das Duri zuerst für ein Städtchen hält.
Darum geht es in dieser Folge
- Wie eine Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Stans praktisch abläuft
- Warum Duri den Einvernahmetermin bewusst erst auf halb zehn legen liess
- Was knappe ÖV-Anschlüsse mit anwaltlicher Vorbereitung zu tun haben
- Warum der Weg zur Staatsanwaltschaft manchmal komplizierter ist als die Einvernahme selbst
- Warum verständliche Kommunikation wichtiger ist als technische Routine
- Was es bedeutet, als Geschädigtenvertreter mit einer vorbereiteten Einvernahme zu erscheinen
- Warum vorbereitete Dokumente manchmal gar nicht mehr gebraucht werden
- Weshalb Stans in dieser Folge nicht nur Verfahrensort, sondern auch Erlebnisraum ist
Auf dem Weg durch die Schweiz
Nina bringt es gleich zu Beginn auf den Punkt: Der Podcast könnte momentan auch «Auf dem Weg durch die Strafverfolgungsbehörden der Schweiz» heissen. Diese Folge führt nach Stans, zur Staatsanwaltschaft Nidwalden. Der erste praktische Punkt beginnt schon vor der Vorladung: Wann setzt man eine Einvernahme an, wenn man aus Zürich anreisen muss? Duri hat diesmal vorher nachgeschaut, wie weit Stans tatsächlich ist. Halb zehn statt früher Morgen. Keine Übernachtung. Kein Hotel. Das ist keine Nebensache. Wer zu einer Einvernahme reist, muss nicht nur inhaltlich vorbereitet sein, sondern auch pünktlich, konzentriert und arbeitsfähig ankommen.
Wenn der Anschluss Teil der Geschichte wird
Die Anreise verläuft nicht ganz so ruhig wie geplant. Der Zug nach Luzern ist voll und verspätet, der Anschluss nach Stans knapp, der Wechsel auf Gleis 14 sportlich. Duri sprintet, steigt gerade noch ein – und stellt fest: Der Zug wäre tatsächlich ohne ihn gefahren. Anwaltliche Praxis ist manchmal weniger grosse Rhetorik als profane Logistik. In Stans geht es weiter mit dem Bus. Zwei Minuten Busfahrt klingen in Zürich nach einer kurzen Strecke. In Nidwalden bedeutet es: besser einsteigen, nicht laufen. Danach führt Google Maps entlang eines schönen Flusses – nur leider an die falsche Seite des Areals. Stacheldraht, Polizei, Gefängnis, Staatsanwaltschaft: Wer nicht mit dem Auto kommt, landet schnell dort, wo man zwar nahe ist, aber nicht hinein kann.
Die Einvernahme selbst: sachlich und souverän
Gerade deshalb ist der Kontrast interessant. Die Anreise ist umständlich, die Einvernahme selbst aber professionell. Duri beschreibt die Staatsanwältin als souverän, nett und zugewandt. Besonders positiv fällt ihm die Belehrung auf: nicht endlos technisch, sondern verständlich und auf die beteiligte Person ausgerichtet. Das ist ein wichtiger Punkt. Eine Belehrung ist im Strafverfahren nicht bloss ein Formularmoment. Sie entscheidet mit darüber, ob eine Person versteht, in welcher Rolle sie befragt wird, welche Rechte und Pflichten bestehen und was