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EU-Asylregeln: Was sich in Deutschland ändert
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Zwei Jahre nach ihrer Verabschiedung ist diesen Freitag die Verschärfung des EU-Asylsystems in Kraft getreten. Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (Geas) vereinheitlicht Asylverfahren und regelt die Verteilung von Schutzsuchenden innerhalb der EU neu. Zudem ist künftig die Einrichtung sogenannter Return-Hubs in Staaten außerhalb der EU möglich, in denen abgelehnte Asylsuchende untergebracht werden können.
Menschenrechtsorganisationen bewerten die Verschärfungen kritisch: Sie befürchten unter anderem längere Inhaftierungen und eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten für Asylbewerber. Die zentrale Neuerung ist die Einteilung von Geflüchteten in zwei Kategorien, sagt Markus Baler aus der SZ-Parlamentsredaktion in Berlin. Personen aus sogenannten sicheren Herkunftsländern oder aus Ländern mit niedrigen Anerkennungsquoten werden ein beschleunigtes Verfahren durchlaufen. Auch die haftähnliche Unterbringung in Deutschland werde vermutlich vor Gericht angefochten.
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Zum Weiterlesen und -hören:
Markus Balser hat hier die neuen Fakten im Asylrecht zusammengefasst.
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Einen Nachruf auf den britischen Maler David Hockney lesen Sie hier.
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Moderation, Redaktion: Lars Langenau
Redaktion: Ann-Marlen Hoolt, Luis Münch
Produktion: Imanuel Pedersen
Zitiertes und zusätzliches Audiomaterial über ZDF.
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