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Back to Episodes§ 87 - Was regeln die Incoterms eigentlich?
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Jeden Freitag sprechen Sascha und Johannes über rechtliche Themen, die den B2B-Handel und den Vertrieb bewegen. Es geht um Incoterms, um AGB und Vertragsmanagement, um grenzüberschreitende Kauf- und Lieferverträge, Sicherung durch Akkreditive oder Bürgschaften, die Verhandlung und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen.
Folge 43 über EXW vs. FCA, Folge 61 über die D-Klauseln, Folge 73 über die C-Klauseln - Incoterms sind bei Vertrieb trifft Recht ein Dauerbrenner. Aber eines haben Johannes und Sascha dabei bislang ausgelassen: das Grundgerüst, das hinter allen elf Klauseln steckt.
In der 87. Folge holt Johannes das nach. Jede Incoterms-Klausel ist nach demselben Schema aufgebaut - A1 bis A10 für den Verkäufer, B1 bis B10 für den Käufer, Punkt für Punkt spiegelbildlich gegenübergestellt. Wer dieses Gerüst kennt, versteht jede Klausel schneller und erkennt sofort, wo die entscheidenden Unterschiede liegen.
Die Incoterms lassen sich in drei Blöcke unterteilen: Block 1 umfasst die Hauptpflichten - allgemeine Verpflichtungen (A1/B1), Lieferung und Übernahme (A2/B2) sowie Gefahrübergang (A3/B3). Hier zeigt sich zum Beispiel, warum bei EXW die Gefahr schon vor der Fabrikhalle auf den Käufer übergeht, während der Verkäufer bei DAP bis zur Entladestelle im Bestimmungsland haftet. Block 2 behandelt die untergeordneten Verträge - also wer den Beförderungsvertrag abschließen muss (A4/B4) und wer die Versicherung schuldet (A5/B5). Bei F-Klauseln liegt der Transport beim Käufer, bei C- und D-Klauseln beim Verkäufer. Block 3 schließlich deckt das ab, was auf den ersten Blick weniger dramatisch wirkt - Dokumente, Zollformalitäten, Kosten, Verpackung und Benachrichtigungspflichten -, das aber in der Praxis regelmäßig unterschätzt wird: Wer zieht das Akkreditiv? Wer kümmert sich um die Verzollung? Wer gibt dem anderen rechtzeitig Bescheid?
Zum zweijährigen Jubiläum von Vertrieb trifft Recht gibt es auch Zahlen: Über 5.900 Downloads in zwei Jahren - für eine rechtliche Nische im B2B-Bereich ein starkes Signal.
Viel Spaß beim Hören!
Johannes Brand ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und internationales Wirtschaftsrecht in der Kanzlei BUSE:
https://buse.de/anwaelte/johannes-brand/
Sascha Glaisner ist darauf spezialisiert, Marketing und Vertrieb strukturiert weiterzuentwickeln und verlässliche Grundlagen für Wachstum zu schaffen.
Beide sind auf LinkedIn zu finden:
https://www.linkedin.com/in/johannes-brand-llm/
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Und auch Vertrieb trifft Recht hat seinen eigenen LinkedIn-Account, der regelmäßig über neue Episoden informiert:
https://www.linkedin.com/company/103247460/admin/dashboard/
Wer sich zu handels- und vertriebsrechtlichen Themen informieren will, kann das auf Johannes' LinkedIn-Account tun oder Johannes direkt ansprechen. Wer Unterstützung für den Vertrieb im Maschinenbau und der technischen Industrie braucht, findet bei Sascha ein offenes Ohr.