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Patent Panel #5 - G 1/25 - Hydroponics / Anpassung der Beschreibung (Verfahren bis zur Entscheidung)

Season 3 Episode 33 Published 1 month, 2 weeks ago
Description
Panel Diskussion zur G1/25: Praktische Bedeutung - Amicus Curiae Stellungnahmen - mündliche Verhandlung

In dieser Folge diskutieren Lukas Fleischer, Michael Stadler, Gerd Hübscher und Fabian Haiböck im Rahmen des etablierten Patent Panels verschiedene Aspekte der Vorlage G 1/25 “Hydroponics” an die Große Beschwerdekammer zur Notwendigkeit der Anpassung der Beschreibung an geänderte Patentansprüche. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das EPÜ tatsächlich verlangt, dass die Beschreibung im Prüfungs-, Einspruchs- oder Beschwerdeverfahren an geänderte Ansprüche angepasst wird, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage dieses Erfordernis beruht. Im Rahmen der Diskussion zeigt sich insbesondere, dass die Podcaster der erzwungenen Anpassung der Beschreibung sehr kritisch gegenüberstehen und weder mit der Amtspraxis noch den vom Präsidenten des EPA geforderten weitergehenden Anpassungen der Beschreibung einverstanden sind. Einerseits kann es weder ein “absolut klares” Patent geben, da Klarheit immer relativ zu einem gewissen Stand der Technik oder einem Verletzungsgegenstand beurteilt werden kann, und andererseits hat jede Änderung der Beschreibung im Lichte der G 1/24 das Potential eine Offenbarungsüberschreitung oder eine Schutzbereichserweiterug darzustellen und somit den Rechtsbestand des Patents zu gefährden.

Vorlagefragen

Werden die Ansprüche eines europäischen Patents während des Einspruchsverfahrens oder des Einspruchsbeschwerdeverfahrens geändert und führt die Änderung zu einer Unstimmigkeit zwischen den geänderten Ansprüchen und der Beschreibung des Patents, muss die Beschreibung dann zur Beseitigung der Unstimmigkeit an die geänderten Ansprüche angepasst werden, um die Erfordernisse des EPÜ zu erfüllen? Falls die erste Frage bejaht wird, welche Erfordernisse des EPÜ machen eine solche Anpassung notwendig? Würde die Antwort auf die Fragen 1 und 2 anders ausfallen, wenn die Ansprüche einer europäischen Patentanmeldung während des Prüfungsverfahrens oder des Prüfungsbeschwerdeverfahrens geändert werden und die Änderung zu einer Unstimmigkeit zwischen den geänderten Ansprüchen und der Beschreibung der Patentanmeldung führt?

Diskussionsthemen

  • Einordnung der aktuellen Amtspraxis zur Anpassung der Beschreibung im Einspruchsverfahren und im Prüfungsverfahren
  • Gibt es die absolute Klarheit?
  • Diskussion des Ausgangsfalls und der Vorlagefragen
  • Inhalt und Tenor der Amicus-Curiae-Stellungnahmen
  • Argumente für und gegen die zwingende Anpassung der Beschreibung an die Patentansprüche
  • Welche Risiken birgt das Streichen von Offenbarung und dient Klarheit tatsächlich dem Schutz der Öffentlichkeit?
  • Führt die Anwendung der G 1/24 zu einer “unentrinnbaren Falle” indem die erwzungene Anpassung der Beschreibung eine Offenbarungsüberschreitung begründet?
  • Zusammenfassung der vorläufigen Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer und Diskussion der abweichenden Entscheidung T 56/21
  • Wie lief die mündliche Verhandlung ab, was waren die Positionen der Parteien und des EPA Präsidenten?
  • Wird die G 1/25 für Klarheit bei den Rechtsanwendern führen?
  • Ist Artikel 84 EPÜ tatsächlich als Rechtsgrundlage für die Beschreibungsanpassung geeignet?
  • Was ist eigentlich die in Art 84 geforderte Stützung durch die Beschreibung?

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