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ZR123 Klausur im Kaufrecht: Sachmangel, Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss beim Oldtimerkauf (BGH, Urt. v. 23.07.2025 – VIII ZR 240/24)
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Folgenbeschreibung:
In dieser Folge bereiten wir ein BGH-Urteil aus dem Juli 2025 klausurmäßig auf. Ein privater Käufer tritt vom Kaufvertrag über einen Oldtimer zurück, weil das Fahrzeug bei Übergabe erhebliche Korrosionsschäden aufwies und die vertraglich vereinbarte Zustandsnote 2-3 nicht erfüllte.
Anspruchsgrundlage ist §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB. Die Folge zeigt, wann § 437 BGB einschlägig ist – und wann nicht – und warum hier § 323 Abs. 1 und nicht § 326 Abs. 5 BGB heranzuziehen ist.
Zentraler Schwerpunkt ist die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB: Der BGH bejaht, dass Zustandsnoten im Oldtimermarkt regelmäßig als vereinbarte Beschaffenheit einzuordnen sind. Außerdem wird gezeigt, warum ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit grundsätzlich nicht erfasst. Abschließend wird die Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB) und die Verjährungsfrage nach §§ 438, 218 BGB geprüft.
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