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Back to EpisodesRechtsprechungsupdate: Europäisches Unternehmensstrafrecht
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Unternehmen im Visier – auch ohne namentlichen Schuldigen
Lange galt im deutschen Unternehmensstrafrecht das Prinzip: Ohne identifizierten Schuldigen keine Unternehmenssanktion. Eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 29. Januar 2026 stellt genau dieses Prinzip grundlegend in Frage.
Dr. Christian Rosinus nimmt in diesem Rechtsprechungsupdate die EuGH-Entscheidung zu Verstößen österreichischer Banken gegen geldwäscherechtliche Sorgfaltspflichten unter die Lupe. Der EuGH stellt klar: Juristische Personen sind eigenständige Normadressaten und ein schuldhaftes Verhalten einer natürlichen Person kann keine Voraussetzung für Sanktionen mehr sein. Die Entscheidung reiht sich in die Linie ein, die der EuGH bereits mit „Deutsche Wohnen" im Datenschutzrecht aufgezeigt hat, und bringt neuen Rückenwind in die Debatte um ein eigenständiges Unternehmensstrafrecht in Deutschland.
Erfahren Sie außerdem, was die Entscheidung konkret für §§ 30 und 130 OWiG bedeutet und welche Compliance-Strukturen in Zukunft wirklich zählen.
Hier geht es zur Entscheidung des EuGH vom 29. Januar 2026 - C 291/24: https://infocuria.curia.europa.eu/tabs/document/C/2024/C-0291-24-00000000RP-01-P-01-3404521/ARRET/314896-DE-1-html
Hier geht´s zur Folge „Die Zukunft der Unternehmensverteidigung nach dem Verbandssanktionengesetz“ https://criminal-compliance.podigee.io/22-rosinusonair
Hier geht´s zur Folge „Rechtsprechungsupdate: Unternehmensgeldbußen im Datenschutzrecht“ https://criminal-compliance.podigee.io/153-new-episode
Hier geht´s zur Folge „Unternehmenssanktionsrecht – nicht gekommen und doch geblieben?“ https://criminal-compliance.podigee.io/165-neue-episode