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RA096 BayOLG zur Brandstiftung (Strafrecht) | OVG Lüneburg zur Befangenheit einer Richterin (Verwaltungsrecht) | AG Hamburg zur Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter (Straßenverkehrsrecht) | BayOLG zur Trunkenheitsfahrt im Parkhaus (Strafrecht) | AG Marl zur Id

RA096 BayOLG zur Brandstiftung (Strafrecht) | OVG Lüneburg zur Befangenheit einer Richterin (Verwaltungsrecht) | AG Hamburg zur Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter (Straßenverkehrsrecht) | BayOLG zur Trunkenheitsfahrt im Parkhaus (Strafrecht) | AG Marl zur Id

Published 2 weeks ago
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Themen dieser Folge

1. BayObLG, Beschl. v. 09.02.2026 – 203 StRR 30/26 | Schwere Brandstiftung: Arrestzelle als Wohnung Eine Arrestzelle in einer JVA ist eine „zum Wohnen bestimmte Räumlichkeit" i.S.d. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB. 

2. OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.03.2026 – 8 LA 8/26 | Befangenheit: Geschiedener Ehemann als Vorinstanz-Einzelrichter Kein gesetzlicher Ausschlussgrund nach § 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 41 Nr. 2 ZPO, da der Ex-Ehemann nicht selbst Partei ist. Keine Besorgnis der Befangenheit, wenn beide Beteiligten trotz Kenntnis der Umstände kein Ablehnungsgesuch stellen. 

3. AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 25.03.2026 – 951 Cs 7/25 | Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter: Keine Regelvermutung nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB Die Regelvermutung der charakterlichen Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen gilt bei E-Roller-Fahrten nicht.

4. BayObLG, Beschl. v. 13.02.2026 – 204 StRR 102/26 | Trunkenheit im Verkehr: Parkhaus bleibt öffentliche Verkehrsfläche Ein Parkhaus verliert seine Eigenschaft als öffentlicher Verkehrsraum nicht durch die kurzzeitige Sperrung der Ausfahrt für einen einzelnen Nutzer. 

5. AG Marl, Urt. v. 20.11.2025 – 18 Ds-29 Js 279/25-235/25 | Vermummungsverbot: Schal und Mütze bei Gegendemonstration Freispruch. Schal und Mütze bei knapp über null Grad erfüllen weder die objektiven noch die subjektiven Voraussetzungen des § 27 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 1 Nr. 1 VersG NRW. 

6. OLG Dresden, Beschl. v. 02.12.2025 – 1 ORs 27 SRs 636/25 | § 315c StGB: Parkrempler und Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefahr Bei alltäglichen Unfallgeschehen (hier: Parkrempler) sind erhöhte Feststellungsanforderungen zur Kausalität zwischen Fahruntüchtigkeit und konkreter Gefährdung zu stellen. 

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