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Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Insolvenzverschleppung

Episode 305 Published 6 months, 3 weeks ago
Description

Insolvenzverschleppung – Wenn Zögern zur Haftungsfalle wird

Nichts getan und trotzdem strafbar? Die Insolvenzverschleppung ist ein sogenanntes echtes Unterlassungsdelikt: Sie kann bereits durch bloßes Nichtstun verwirklicht werden. Doch wann ist ein Unternehmen überhaupt insolvenzreif? Unter anderem diese Frage erläutert Dr. Christian Rosinus in der aktuellen Folge. Dabei geht er zunächst auf die Voraussetzungen der Insolvenzreife und der Antragspflicht nach § 15a InsO ein, bevor er auf die Abgrenzung von Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit beleuchtet. Ein besonderes Augenmerk wird im Zusammenhang mit der Insolvenzantragspflicht auch dem Zeitfenster des „unverzüglichen" Handelns gewidmet, das in der Praxis oft schneller schließt, als Verantwortliche es tatsächlich wahrnehmen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen der Insolvenz geht es in der Folge zudem auch um die persönliche zivilrechtliche Durchgriffshaftung der Leitungsorgane. Dabei wird auch die Kostenfalle trotz bestehender D&O-Versicherungen erläutert und wie ein ausgereiftes Compliance Management System hilft, dem Haftungsrisiko zu entgehen.

Hier geht´s zur Folge „Update Insolvenzverschleppung und COVID-19-Pandemie“: https://criminal-compliance.podigee.io/30-30-rosinusonair

Hier geht´s zur Folge „Die strafrechtliche Seite der Insolvenz“: https://criminal-compliance.podigee.io/257-cr

Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Strafbares Unterlassen“: https://criminal-compliance.podigee.io/303-cr

https://www.rosinus-on-air.com https://rosinus-partner.com

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