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RA095 OLG Celle zum gutgläubigen Erwerb (Sachenrecht) | VG Darmstadt zur Liebesbeziehung einer JVA-Beamtin (Beamtenrecht) | VG Oldenburg zu Parkentgelten am Strand (Verwaltungsrecht) | VG Bremen zu Turban als Polizeiuniform (Verwaltungsrecht) | VG Aachen

RA095 OLG Celle zum gutgläubigen Erwerb (Sachenrecht) | VG Darmstadt zur Liebesbeziehung einer JVA-Beamtin (Beamtenrecht) | VG Oldenburg zu Parkentgelten am Strand (Verwaltungsrecht) | VG Bremen zu Turban als Polizeiuniform (Verwaltungsrecht) | VG Aachen

Published 3 weeks, 2 days ago
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Die Fälle im Überblick:

1. OLG Celle, Urteil vom 12.03.2026 – 11 U 123/25 Gutgläubiger Erwerb eines Vorführwagens trotz fehlender Zulassungsbescheinigung Teil II. Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn sich Käufer bei Übergabe durch Vertragshändler vertrösten lässt. Vorführwagen sind Quasi-Neuwagen, § 366 HGB schützt Vertrauen in Verfügungsberechtigung des Händlers.

2. VG Darmstadt, Beschluss vom 02.03.2026 – 1 L 2791/25.DA Fristlose Entlassung einer Justizvollzugsbeamtin wegen verschleierter Liebesbeziehung zu Inhaftiertem rechtmäßig. Verstoß gegen Wohlverhaltenspflicht, Gehorsamspflicht und Distanzgebot. Distanzgebot gilt anstaltsübergreifend.

3. VG Oldenburg, Urteil vom 18.03.2026 – 6 A 1883/24 Parkentgelte für strandnahe Parkplätze rechtmäßig. Kein Verstoß gegen freien Strandzugang aus Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 59 Abs. 1 BNatSchG. Strände mit Bus, Fahrrad oder zu Fuß erreichbar. Keine verkappte Strandgebühr.

4. VG Bremen, Beschluss vom 19.03.2026 – 6 V 664/26 Sikh-Polizeianwärter darf vorläufig Turban (Dastar) zur Uniform tragen. Dastar-Verbot mangels Rechtsverordnung nach § 56 Abs. 2 BremBG rechtswidrig. Uniformordnung regelt nur Dienstkleidung, nicht religiöse Kleidungsstücke.

5. VG Aachen, Urteil vom 18.03.2026 – 6 K 164/25 Gebetsvigil vor Abtreibungspraxis zulässig. Versammlungsverbot im 100-Meter-Radius unverhältnismäßig. Schwangere nur zehn Sekunden mit Betenden konfrontiert, kein "Spießrutenlauf". Versammlungsfreiheit zu berücksichtigen.

6. VG Berlin, Urteil vom 17.03.2026 – VG 24 K 46/24 Geschützte Waldkiefer darf trotz Verschattung von Photovoltaikanlage nicht gefällt werden. Naturschutz und Klimaschutz beide Staatszielbestimmungen ohne grundsätzlichen Vorrang. Öffentliches Interesse am Baumerhalt überwiegt.

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