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SR236 Aktuelle Rechtsprechung zum Strafprozessrecht | Zwangsentsperrung eines Smartphones | Teil 1
Description
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⢠Hinweise auf Apps und andere digitale Tools
⢠Musterpläne fßr Arbeitsgruppen
⢠Lernpläne
Folgenbeschreibung:
 Diese erste Folge einer mehrteiligen Serie behandelt eine hochaktuelle und praxisrelevante Frage des Strafprozessrechts: DĂźrfen Polizeibeamte den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen, um es zu entsperren und Zugang zu den gespeicherten Daten zu erhalten? Der Fall betrifft einen ehemaligen Erzieher, gegen den wegen Herstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt wird. Bei einer Wohnungsdurchsuchung nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO werden zwei Mobiltelefone gefunden. Der Beschuldigte verweigert die Entsperrung â mit Verweis auf den nemo-tenetur-Grundsatz muss er auch nicht aktiv an seiner eigenen ĂberfĂźhrung mitwirken. Die Polizei greift deshalb zu unmittelbarem Zwang und legt seinen Finger gewaltsam auf den Sensor. Die Smartphones entsperren sich, und bei der Auswertung wird umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden. Die Verteidigung rĂźgt in der Revision ein Beweisverwertungsverbot, da fĂźr diese ZwangsmaĂnahme keine Rechtsgrundlage existiere. Die Episode arbeitet systematisch heraus, warum es sich bei der Zwangsentspeerung um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG handelt â auf einem Smartphone befindet sich praktisch ein komplettes PersĂśnlichkeitsprofil mit Chatverläufen, Fotos, Suchverläufen, Social-Media-Zugängen und vertraulichen Informationen.Â
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