Episode Details

Back to Episodes
ZR112 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Freiheit | Schockschäden

ZR112 Deliktsrecht | § 823 Abs. 1 BGB | Freiheit | Schockschäden

Season 2 Episode 112 Published 6 months, 1 week ago
Description

📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzl. Schuldverh.

"Die Fallsammlung enthält ausformulierte Lösungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsführung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prüfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgeführt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."

Folgenbeschreibung:

Diese Folge behandelt zwei wichtige Prüfungsfelder des § 823 Abs. 1 BGB: das Rechtsgut Freiheit und die verschiedenen Konstellationen von Schockschäden.

Rechtsgut Freiheit

Im Deliktsrecht ist der Freiheitsbegriff eng gefasst – geschützt ist ausschließlich die körperliche Bewegungsfreiheit: die Möglichkeit, einen bestimmten Ort zu verlassen.

Zentrale Abgrenzung: Weggehen vs. Hinkommen – die Freiheit schützt nur das Weggehen, nicht das Hinkommen (z.B. Stau, Zuparken = keine Freiheitsverletzung). Es gilt eine Erheblichkeitsschwelle – geringfügige, alltägliche Beeinträchtigungen scheiden aus.

Rechtfertigungsgründe bei medizinischen Fixierungen: Einwilligung, Notwehr, mutmaßliche Einwilligung, rechtfertigender Notstand (§ 34 StGB) – jedoch nicht bei personeller Unterbesetzung.

Schockschäden

Echte Schockschäden (psychische Erkrankung durch Verletzung eines Dritten vermittelt):

Unechte Schockschäden: Unmittelbare Beteiligung am Geschehen → kein Näheverhältnis erforderlich


Support the show

🔗 Links & Ressourcen: 

🌐 Unsere Website

🎙️ Alle Folgen & Infos

🗞️Podcast Recht Aktuell

📋Playlists nach Fachgebiet sortiert:

Alle Folgen Strafrecht

Alle Folgen Öffentliches Recht

Alle Folgen Zivilrecht

Alle Folgen Ersti-Woche

🤝 Unterstütze uns: 

⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts
📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen

📱 Folge uns auf Social Media: 

Instagram
LinkedIn Kurzerklärt
LinkedIn Sebastian Baur

Listen Now

Love PodBriefly?

If you like Podbriefly.com, please consider donating to support the ongoing development.

Support Us