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ZR108 Aktuelle Rechtsprechung zur Tierhalterhaftung | Hund mit Schleppleine | § 833 BGB
Description
đ Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Gesetzliche Schuldverhältnisse
"Die Fallsammlung enthält ausformulierte LÜsungen vor allem zum Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, zur Geschäftsfßhrung ohne Auftrag und zum Deliktsrecht und trifft damit (auch in der Gewichtung) den typischen Bedarf von Prßfungskandidaten. Dem Leser wird freilich nicht nur die gutachtliche Bearbeitung vorgefßhrt, sondern zugleich der relevante Stoff in geeigneter Auswahl nähergebracht."
đ Folgenbeschreibung:
Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns einer der klassischen Gefährdungshaftungen im Zivilrecht: der Tierhalterhaftung nach § 833 BGB. Anhand eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11. Juni 2024 klären wir, wann sich eine spezifische Tiergefahr verwirklicht â und warum der Tierhalter sogar dann haftet, wenn der Hund âgehorsam" auf Zuruf reagiert.
Im konkreten Fall rannte ein Hund auf Zuruf seiner Fßhrerin zurßck, dabei zog sich eine lose Schleppleine um das Bein einer Spaziergängerin, die daraufhin stßrzte und sich schwer verletzte. Die zentrale Frage: Liegt hier eine spezifische Tiergefahr vor, obwohl der Hund genau das tat, was er sollte?
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