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323 - Bauen ohne Baugenehmigung, Abstandsflächen, Digitalisierung: Was sich jetzt für Bauherren ändert in der LBO BW

323 - Bauen ohne Baugenehmigung, Abstandsflächen, Digitalisierung: Was sich jetzt für Bauherren ändert in der LBO BW

Episode 331 Published 5 months, 1 week ago
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Alle wichtigen Änderungen der Landesbauordnung Baden-Württemberg 2025 einfach erklärt: Erfahre, wie du schneller, flexibler und digitaler bauen kannst – inklusive Genehmigungsfreiheit, Abstandsflächen, Wohnraum & PV Anlagen!

Landesbauordnung Baden-Württemberg: Die wichtigsten Neuerungen 2025 im Überblick

Landesbauordnung Baden-Württemberg 2025: Das musst du über alle Änderungen wissen

Willst du als Bauherr, Immobilieninvestor oder Planer in Baden-Württemberg durchstarten? Dann solltest du die aktuelle Reform der Landesbauordnung (LBO 2025) unbedingt kennen! In dieser Podcastfolge von „Bauherr werden“ erklärt [Maxim Winkler], was sich für dich konkret ändert und wie du die neuen Spielräume für dein Bauprojekt optimal nutzt. Dieser Blogbeitrag fasst die wichtigsten SEO-relevanten Themen für dich zusammen.

Warum wurde die Landesbauordnung geändert? Das Ziel: Schneller und einfacher bauen

Die Änderungen in der Landesbauordnung Baden-Württemberg haben ein zentrales Ziel: Das Bauen soll schneller, günstiger und flexibler werden. Dafür wurden zahlreiche Vorschriften gestrichen oder vereinfacht. So wird die Genehmigungsfreiheit für kleine Bauvorhaben erweitert, der Bestandsschutz gestärkt und das Verfahren für Nutzungsänderungen (z.B. von Gewerbe- zu Wohnraum) deutlich erleichtert.

Wohnungsbau: Mindestgrößen und Anforderungen – Was gilt jetzt?

Die LBO gibt keine starre Mindestgröße mehr für Wohnungen in Baden-Württemberg vor. Als Empfehlung gelten 23 bis 25 Quadratmeter als Untergrenze für Einliegerwohnungen – das ist ideal, wenn du eine separate Wohneinheit schaffen willst. Wichtig: Jede Wohnung benötigt eine eigene Küche und ein eigenes Bad. So kannst du Förderungen und vergünstigte Kredite pro Wohneinheit nutzen.

Raumhöhe: Was ist neu?

Im Neubau müssen Aufenthaltsräume mindestens 2,30 Meter lichte Höhe haben. Für Altbauten gibt es im Einzelfall Ausnahmen. Für dein Wohlfühl-Erlebnis empfiehlt [Maxim Winkler], mindestens 2,40 Meter einzuplanen. Prüfe also die Deckenhöhe ganz genau, wenn du z.B. eine Keller-Umnutzung planst.

Fensterfläche und Tageslicht

Jeder Aufenthaltsraum braucht ausreichend Tageslicht und Belüftung. Die Fensterfläche muss mindestens ein Zehntel der Grundfläche betragen. In einem 20m² Wohnraum sind das z.B. zwei Quadratmeter Fensterfläche – ein Muss für gesunde Wohnverhältnisse!

Abstellraum-Pflicht abgeschafft: Mehr Freiheit bei der Planung

Künftig bist du bei der Gestaltung des Stauraums viel flexibler. Die Abstellraumpflicht entfällt ab 2025. So kannst du Grundrisse individuell optimieren – egal ob für Deko, Winterjacken oder Hobbyausrüstung. Achte trotzdem darauf, ausreichend Lagermöglichkeiten für Bewohner zu schaffen.

Bauen im Bestand: Bestandsschutz & einfachere Brandschutz-Vorgaben

Denkst du über Umbau, Ausbau oder Nutzungsänderung eines Altbaus nach? Der Bestandsschutz ist jetzt klar geregelt: Viele ältere Gebäudeteile und Maße dürfen erhalten bleiben, auch wenn sie nicht die aktuellen Neubauanforderungen erfüllen. Das macht Umbauten günstiger und hilft, wertvolle Bausubstanz zu erhalten.

Brandschutz bei Nutzungsänderung

Umbauten müssen nicht automatisch den strengen Neubaustandard erfüllen. Statt eines zwe

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