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Die 10 häufigsten Irrtümer im Garten

Die 10 häufigsten Irrtümer im Garten

Episode 119 Published 1 month, 1 week ago
Description
Mythen und Legenden rund ums Gärtnern - was stimmt wirklich?

Häufige Irrtümer im Garten

Eine direkte Nachricht könnt Ihr gern senden an s.klingelhoefer@neudorff.de

Mehr Infos zum naturgemäßen Gärtnern gibt es unter www.neudorff.de

1. Vertikutieren gehört zur Rasenpflege dazu

Falsch!

  • Zu häufiges Vertikutieren schädigt den Rasen und Bodenorganismen
  • Ursachen für Moos und Unkraut beseitigt Vertikutieren nicht.
  • Gesunder Rasen braucht kein Vertikutieren; richtiges Mähen (nicht zu tief), organisches Düngen (Azet Rasendünger) und Bodenpflege (Neudorff Terra Preta BodenVerbesserer) verbessern reicht.
  • Nur als Erste-Hilfe-Maßnahme bei sehr viel Moos/Filz wirklich nötig, sonst nicht.

2. Einmal im Jahr sollte man kalken

Falsch!

  • Nicht jeder Boden braucht Kalk; kommt auf den pH-Wert an.
  • Kalk nur bei zu saurem Boden sinnvoll – vorher pH-Bodentest machen!
  • „Blindes“ Kalken kann Pflanzen schaden und Nährstoffe blockieren.

3. Kupfernägel töten Bäume ab

Falsch!

  • Kupfernägel haben keinen tödlichen Effekt; Bäume verkraften kleine Verletzungen gut.
  • Mit etwas Kupfer allein stirbt kein Baum – das ist ein Mythos.
  • Bäume gehen höchstens durch große Schäden oder Krankheiten ein.

4. Über den Zaun ragende Nachbar-Äste darf ich abschneiden

Teilweise richtig (rechtliche Einschränkung, Grundlage: Überhang, §910 BGB)

HAFTUNGSAUSSCHLUSS: KEINE RECHTLICHE BERATUNG! KONTAKTIERE IM EINZELFALL EINEN ANWALT

  • Grundsätzlich gilt: Äste, die auf dein Grundstück ragen, darfst du zurückschneiden, wenn sie dich bei der Nutzung deines Grundstücks beeinträchtigen, z.B. durch herabfallende Blätter.
  • Aber erst, wenn du den Nachbarn vorher schriftlich darum bittest und ihm eine Frist gibst (§ 910 BGB).
  • Du darfst nur bis zur Grundstücksgrenze schneiden, Äste nicht aufs Nachbargrundstück werfen (kann als Sachbeschädigung gelten).
  • Auch wenn der Baum Schaden nimmt, darfst du schneiden – aber Vorsichtig und Verhältnismäßigkeit sind wichtig. Da gibt es sogar ein Urteil vom Bundesgerichtshof (Az. V ZR 234/19).
  • Manche Bundesländer/städtische Baumschutzregelungen können extra Regeln haben.
  • Die Selbsthilfe ist ein Recht, das nicht verjährt oder verwirkt wird, wenn man den Überhang vorher geduldet hat.
  • Besser vor der Säge mit dem Nachbarn reden, um Ärger zu vermeiden.

§ 910 Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.

§ 910 Überhang

(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht inne

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