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Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Dunkelfeld

Episode 288 Published 10 months, 3 weeks ago
Description

Licht ins Dunkel – warum Nichtwissen teuer werden kann

Was geschieht mit Straftaten, die nicht entdeckt werden? Sie verschwinden im sogenannten Dunkelfeld – jenem Teil krimineller Realität, der den Strafverfolgungsbehörden verborgen bleibt. Gerade im Wirtschaftsstrafrecht ist dieses Dunkelfeld besonders groß: Bei Korruption, Cyberkriminalität oder Geldwäsche agieren Täter im Verborgenen, während Unternehmen aus Angst vor Reputationsschäden oft auf Anzeigen verzichten.

Doch Unwissenheit schützt nicht vor Haftung: Nach § 130 OWiG können Leitungsorgane bereits wegen Organisationsverschuldens belangt werden. Daneben können dem Unternehmen nach § 30 OWiG Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro drohen und das unabhängig davon, ob der konkrete Täter identifiziert wurde. Dr. Arthur Leonhardt erläutert in dieser Folge der Podcastreihe „Wirtschaftsstrafrecht A-Z“, warum die Aufklärung des unternehmensinternen Dunkelfeldes eine essenzielle Compliance-Maßnahme ist und welche strategischen Instrumente – von Whistleblowing-Systemen bis zur Selbstanzeige – Unternehmen zur kontrollierten Entdunkelung nutzen können. Außerdem: aktuelle Gesetzesänderungen und ihre praktischen Auswirkungen. Ein Muss für alle, die Haftungsrisiken minimieren und ihr Unternehmen wirksam schützen wollen.

Hier geht´s zur Folge „Abschied vom Verbandssanktionengesetz“: https://criminal-compliance.podigee.io/54-rosinusonair Hier geht´s zur Folge „Schwarzarbeitsbekämpfung 2.0“: https://criminal-compliance.podigee.io/283-cr

Hier geht´s zur Folge „Wirtschaftsstrafrecht A-Z: Aufsichtspflichtverletzungen“: https://criminal-compliance.podigee.io/287-cr

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