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Verkehrsunfall: Kraftfahrzeughilfe als Alternative zum Schadensersatz - Folge 350

Verkehrsunfall: Kraftfahrzeughilfe als Alternative zum Schadensersatz - Folge 350

Episode 351 Published 9 months, 3 weeks ago
Description
Wenn die Haftpflicht nach einem Verkehrsunfall keinen Schadensersatz zahlt, sichert die Kraftfahrzeughilfe als Sozialleistung die Mobilität und Teilhabe am Arbeitsleben trotz Unfallfolgen.

Die Haftpflicht lehnt nach deinem Verkehrsunfall den Schadensersatz für den Erwerb eines neuen KFZ ab? Dann kennst du vermutlich die Kraftfahrzeughilfe noch nicht. Diese unterschätzte Sozialleistung hilft dir bei dauerhaften Unfallfolgen und sichert deine Mobilität im Alltag und Beruf.

Die Kraftfahrzeughilfe fördert gezielt die Teilhabe am Arbeitsleben. Du bekommst bis zu 22.000 Euro Zuschuss für den Fahrzeugkauf. Behinderungsbedingte Umbauten werden komplett übernommen. Sogar die Führerscheinkosten trägt der zuständige Träger. Mehrere Stellen können dir helfen. Die Rentenversicherung zahlt in vielen Fällen. Die Berufsgenossenschaft springt bei Arbeitsunfällen ein. Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitssuchende. Das Integrationsamt bietet weitere Möglichkeiten.

Der große Unterschied zum Schadensersatz: Dein Verschulden am Verkehrsunfall spielt keine Rolle. Die Haftpflicht ersetzt nur nachgewiesene Mehrkosten gegenüber Standardfahrzeugen. Die Sozialleistung zahlt dagegen pauschale Beträge ohne komplizierte Verhandlungen.

Die Förderhöhe hängt von deinem Einkommen ab. Verdienst du wenig, übernimmt der Träger die vollen Kosten. Bei mittlerem Einkommen sinkt der Zuschuss schrittweise. Auch bei höherem Verdienst gibt es in Härtefällen noch Unterstützung.

Mobilität bedeutet echte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Arbeitsleben. Sie sichert deine berufliche Unabhängigkeit nach dem Unfall. Sie erhält deine Lebensqualität trotz gesundheitlicher Einschränkungen. Prüfe deinen Anspruch deshalb so früh wie möglich. Die Kraftfahrzeughilfe bringt oft bessere Ergebnisse als langwierige Schadensersatzverhandlungen mit der Haftpflichtversicherung. Wichtig ist dein Antrag beim Sozialleistungsträger. Ist er nicht zuständig, muss er deinen Antrag an den zuständigen Träger weiterleiten. Dafür hat er zwei Wochen Zeit.

Weitere spannende Sendung des „Auf geht’s – der Reha-Blog!“ findest du unter

www.der-rehablog.de

Im „Auf geht’s – der Reha-Podcast!“ kannst du viele Interviews mit spannenden Menschen verfolgen. Die Sendungen findest du unter:

www.rehapodcast.de

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