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Mexikos NOM-240: Technovigilanz und Post-Market Surveillance meistern
Published 10 months, 2 weeks ago
Description
In dieser Folge tauchen wir tief in die mexikanische Vorschrift NOM-240-SSA1-2012 ein, die das Fundament der Technovigilanz und der Überwachung nach dem Inverkehrbringen (Post-Market Surveillance) für Medizinprodukte bildet. Wir erläutern die Kernpflichten für Hersteller und Registrierungsinhaber, von der Meldung unerwünschter Ereignisse an die COFEPRIS bis hin zur Implementierung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen. Erfahren Sie, warum die Einhaltung dieser Norm für den Markterfolg und die Patientensicherheit in Mexiko unerlässlich ist.
- Was genau ist die NOM-240 und warum ist sie für den mexikanischen Markt entscheidend?
- Welche spezifischen Pflichten haben Hersteller im Rahmen der Technovigilanz?
- Wie müssen unerwünschte Ereignisse an die COFEPRIS gemeldet werden?
- Was beinhaltet ein effektives Beschwerdemanagementsystem nach mexikanischem Recht?
- Warum ist eine kontinuierliche Risikoanalyse nach dem Inverkehrbringen so wichtig?
- Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung der NOM-240?
- Wie implementiert man wirksame Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen (CAPA)?
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