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Back to EpisodesDie Woche #62 – Der Pfefferminzia Podcast für Versicherungshelden
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Im Gespräch Mit Konrad Schmidt, BBG-Gruppe Im Oktober trifft sich die Versicherungsbranche üblicherweise in Dortmund zur Messe DKM. 2020 wurde daraus nichts, die Messe musste wegen der Corona-Pandemie ins Netz verlegt werden und fand rein digital statt. Und wie sieht es in diesem Jahr aus? 2021 werden Online- und Offline-Welt vereint. Das „DKM Forum hybrid“ sieht ein umfangreiches digitales Programm und einen Präsenzteil vor. Wie das Konzept genau aussieht, welche Corona-Regeln vorgesehen sind und welches Programm die Besucherinnen und Besucher erwartet, darüber sprachen wir mit Konrad Schmidt, Geschäftsführer der BBG Gruppe. Übrigens kann man sich noch für die DKM anmelden unter https://www.dkmforum.de/anmelden
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**Die News der Woche ** Die finanzielle Lage einiger Lebensversicherer, vor allem aber die teils besonders prekäre Situation von Pensionskassen, bereitet der Finanzaufsicht Bafin große Sorgen. Man habe eine einstellige Zahl von Pensionskassen „besonders im Blick“, erklärte Frank Grund, Bafin-Exekutivdirektor für die Versicherungsaufsicht, gegenüber dem „Tagesspiegel“. Hierunter fielen auch jene drei Pensionskassen, bei denen es bereits Leistungskürzungen gegeben habe. Weitere Schmälerungen der Leistungsversprechungen hält die Bafin in der Zukunft ausdrücklich für möglich.
Wie massiv Pensionskassen und auch Lebensversicherer mit der anhaltenden Niedrigzinsphase zu kämpfen haben, zeigt sich an der Zahl der Unternehmen, die aktuell von der Bafin intensiv überwacht werden – Grund sprach in diesem Zusammenhang zuvor auch schon von „Manndeckung“. „Es sind derzeit rund 20 Lebensversicherer und rund 40 Pensionskassen“, bezifferte Grund – was laut „Tagesspiegel“ rund ein Viertel der Lebensversicherer und knapp ein Drittel der Pensionskassen beträfe.
Zugleich betonte Grund, dass alle Lebensversicherungen nach jetzigem Stand ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen könnten. „Bei den Pensionskassen würde ich das nicht so sagen“, wie der Bafin-Manager hinzufügte. Trotzdem dürfte Kunden von Pensionskassen das Schlimmste erspart bleiben. Denn grundsätzlich haftet immer der Arbeitgeber für das Leistungsversprechen einer Pensionskasse. Setzt eine finanziell angeschlagene Kasse also den Rotstift an einer Betriebsrente an, so müsse der Arbeitgeber die Zahlungen soweit aufstocken, dass am Ende wieder der einst arbeitsrechtlich zugesagte Betrag zusammenkomme. Das betonte Stefan Oecking, Partner bei der Unternehmensberatung Mercer, gegenüber dem „Handelsblatt“.
Zudem weist die Zeitung darauf hin, dass sich die Situation ab 2022 für Betriebsrentner verbessere, sollte ihre Pensionskasse pleite gehen. Dank einer Gesetzesreform springe dann der Pensionssicherungsverein ein, wenn auch der Arbeitgeber ausfalle. Das dem so ist, bestätigte aktuell auch Bafin-Mann Grund im „Tagesspiegel“: Etwa 90 Prozent der Versicherten in Pensionskassen seien ab Januar 2022 abgesichert durch die Haftung des Arbeitgebers und der Sicherungseinrichtungen.
Jingle Das Gesundheitssystem hierzulande kommt gut an: 93 Prozent der Deutschen in der privaten Krankenve