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Vorsicht, Kunde! – Bank kassiert nach Kündigung weiter



Der Verbraucherschutz-Podcast der c’t

Immer mehr Banken stellen ihre Kartensysteme um. Sie gehen weg von der Girocard, vormals als EC-Karte bekannt, und bieten stattdessen Debitkarten an. Während diese Umstellung für die Banken lukrativer ist, wirft sie für Kunden Fragen auf, denn oft wird die ehemals kostenlose Girocard plötzlich kostenpflichtig. Der im Podcast behandelte Fall von Frank V. zeigt, dass die Kündigung einer solchen Girocard nicht immer reibungslos verläuft.

Zur Unterscheidung: Die Girocard ist ein rein deutsches Debitkartensystem, bei dem das Geld direkt vom Konto abgebucht wird. International einsetzbare Debitkarten von Visa oder Mastercard funktionieren ebenfalls auf Guthabenbasis. Bei Kreditkarten räumt die Bank dagegen einen Kreditrahmen ein, der später zurückgezahlt wird; abgerechnet wird üblicherweise monatlich.

Für Händler entstehen bei Debit- und Kreditkartenzahlungen Gebühren. "Da gibt es immer einen kleinen Obolus, der vom Verkäufer bei jedem Warenkauf entrichtet werden muss", erklärt Niklas. Deshalb akzeptieren manche Geschäfte nur noch Girocards oder sie verlangen gleich Barzahlung.

Für Debit- und Kreditkarten gelten besonders verbraucherfreundliche Regelungen, auch in Bezug auf mögliche Kündigungen und damit verbundene Fristen. Was ihr tun könnt, wenn eure Bank nicht auf eure Kündigung oder die Rückforderung von zu Unrecht abgebuchten Gebühren reagiert, besprechen wir im Podcast.

Der Fall Frank V.: Schwierige Kündigung bei der DKB

Gesetze

§ 312k BGB Kündigungsbutton

§ 675f BGB: Zahlungsdienstevertrag

§ 675 h Abs.1 BGB: Kündigungsfristen

§ 14 UKLAG Verbraucherschlichtungsstellen


Published on 15 hours ago






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